Der vzbv hat in einer Stellungnahme gefordert, dass telefonisch angebahnte Verträge, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhafte Verpflichtungen eingehen, künftig in Textform bestätigt werden müssen. Zusammen mit anderen Maßnahmen könnte so unerlaubte Telefonwerbung endlich wirksam eingedämmt werden.
Unerlaubte Telefonwerbung stellt trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 immer noch ein Ärgernis dar. Dies ist das Zwischenergebnis einer im Juli 2014 gestarteten bundesweiten Online-Umfrage der Verbraucherzentralen.
Telefonische Kundenbefragungen über die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters sind Werbeanrufe, die nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zulässig sind. Das hatte das OLG Köln nach einer Klage des vzbv gegen das Unternehmen nhi2 entschieden.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013 (38 0 49/12)
Vodafone darf Bestandskunden nicht ohne vorheriges Einverständnis zu Werbezwecken anrufen oder anrufen lassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Für den vzbv ist das Gesetz ein seit langem überfälliger Schritt zum Schutz vor unseriöser Geschäftemacherei. Trotz Bedenken bei einzelnen Punkten sollte das Gesetz jetzt möglichst schnell in Kraft treten.
OLG Köln vom 19.04.2013 (6 U 222/12) - nicht rechtskräftig
Telefonische Kundenbefragungen über die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters sind Werbeanrufe, die nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zulässig sind. Das gilt auch dann, wenn der Anruf anlässlich einer Kundenreklamation erfolgt.
Unerlaubte Telefonwerbung, überhöhte Abmahngebühren und unseriöse Inkasso-Forderungen: Davor soll das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken den Verbraucher schützen. Das Parlament diskutiert heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Doch es gibt noch einigen Nachbesserungsbedarf.
Endlich hat die Bundesregierung ihren Streit um das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beigelegt und die Vorlage im Kabinett beschlossen. Für den vzbv bleibt der Gesetzentwurf unbefriedigend. Er reicht nicht aus, um Verbraucher effizient vor unseriöser Geschäftemacherei zu schützen.
Unseriöse Inkassopraktiken, die Belästigung durch Werbeanrufe sowie Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen sind Ärgernisse, die Verbraucher seit Jahren belasten. Mit dem Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken möchte die Bundesregierung endlich dagegen vorgehen. Doch die geplanten Maßnahmen sind lückenhaft.