Am 1. Januar 2021 ist der Brexit Realität geworden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher im Vereinigten Königreich und Europa wird sich einiges ändern. Durch das Abkommen werden in Zukunft aber auch Verbraucherrechte gewahrt. Der vzbv hat sich das Handelsabkommen genau angeschaut und eine Bewertung aus Verbrauchersicht vorgenommen.
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Irreführung durch Unternehmen leichter Schadensersatz erhalten sollen. Der Schutz vor Haustürgeschäften und bei Kaffeefahrten bleibt jedoch mangelhaft.
Fernseher, Smartphones, Waschmaschinen und Notebooks: Kaufentscheidungen für haltbare Produkte und deren lange Nutzung bergen ein enormes finanzielles Einsparpotential für Verbraucherinnen und Verbraucher und könnten erheblich zur Reduktion von schädlichen Klimagasen beitragen. Das zeigt eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag des vzbv.