Sky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Entsprechende Klauseln in den Abo-Bedingungen des Pay-TV-Anbieters sind unwirksam, entschied das Landgericht München I nach einer Klage des vzbv.
Zu einem günstigen Preis einen Flug buchen, später von höheren Kosten überrascht werden – dieser Praxis hat das Landgericht Berlin nun einen Riegel vorgeschoben. Wenn Kosten für eine Fluggesellschaft steigen, darf diese den Flugpreis nicht einfach nach der Buchung mithilfe der AGB erhöhen. Geklagt hatte der vzbv gegen Air Berlin.
Ein Verbraucherverband ist nicht berechtigt, gegen die Art und Weise zu klagen, mit der ein Anbieter auf seiner Internetseite Allgemeine Geschäftsbedingungen in die Verträge einbezieht.
Der Messenger-Dienst WhatsApp muss auf seiner deutschen Internetseite zukünftig nicht nur englischsprachige, sondern auch deutsche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Damit gaben die Richter des Berliner Kammergerichts einer Klage des vzbv gegen das in Kalifornien ansässige Unternehmen statt.
Die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten ist seit Jahrzehnten Herzstück des Verbraucherschutzes. Mit mehr als tausend Verfahren jährlich stärken der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Bundesländer die Rechte der Verbraucher. Aktualisierte Broschüre „Recht durchsetzen – Verbraucher stärken“
Die Drillisch Telecom GmbH darf für die Zusendung der Rechnung per Post keine Gebühr von 1,50 Euro verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage des vzbv entschieden. Die Richter untersagten dem Unternehmen außerdem, für die SIM-Karte ein Pfand von 29,65 Euro zu erheben.
Der Online-Bezahldienst Paypal hat sich zur Unterlassung zahlreicher Formulierungen in seinen Nutzungsbedingungen verpflichtet. Zuvor hatte der vzbv das Unternehmen vor dem Landgericht Berlin verklagt. Strittig waren vor allem Klauseln, mit denen sich das Unternehmen vorbehielt, Zahlungen bis zum Abschluss einer Risikoprüfung zu blockieren.
OLG München vom 9.10.2014 (29 U 857/14) Der Anbieter eines Online-Dating-Portals darf in seinen Bedingungen eine Kündigung per E-Mail nicht ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Be Beauty GmbH entscheiden.
OLG München vom 9.10.2014 (29 U 857/14)
Der Anbieter eines Online-Dating-Portals darf in seinen Bedingungen eine Kündigung per E-Mail nicht ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Be Beauty GmbH entscheiden.
Ein Partnervermittler darf den Mitgliedsbeitrag nicht für ein Jahr und länger im Voraus verlangen und nach einer vorzeitigen Kündigung in voller Höhe behalten. Das hat das OLG Dresden gegen die Unister GmbH entschieden, die das Internetportal partnersuche.de betreibt.