Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege– Modernisierungsgesetz – DVPMG) ergeben sich zahlreiche konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem im Bereich guter Patienteninformation und Kommunikation.
Klimaschutz geht alle an. Verbraucherinnen und Verbraucher sind bereit einen Beitrag zu leisten, alleine werden sie das Klima aber nicht retten. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung von Politik, Wirtschaft und Verbrauchern.
Irreführende Werbung, ausbleibende Warenlieferung, ein Online-Shop, der mal da ist oder nicht oder ein Fake-Shop sein könnte: Wie Verbraucher Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten vor einer Warenbestellung erkennen können, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei knapp 460 Webseiten von Online-Shops geprüft.
Keiner der vom vzbv untersuchten Energieversorger geht in seinen AGB konkret auf die Verfahrensweise für sein Wechselservice im Falle einer Sonderkündigung nach einer Strom- oder Gaspreiserhöhung ein. Der vzbv fordert verbindliche und transparente Unternehmensinformationen zum Angebot eines Lieferantenwechsels.
Ob Mobilfunk, Strom oder Fitnessstudioabo – wo es um den Abschluss von langfristigen Verträgen geht, lauern für Verbraucherinnen und Verbraucher Fallstricke. Wer nicht aufpasst, landet in der Kostenfalle.
Das OLG Köln hat nach einer Klage des vzbv der test.net GmbH untersagt, auf ihrer Internetseite angebotene Produktvergleiche als Tests auszugeben, wenn die bewerteten Produkte gar nicht einzeln geprüft wurden. Das Gericht verbot dem Unternehmen außerdem, die Domain test.net für algorithmusbasierte Produktvergleiche zu verwenden.
Am 12. Dezember 2015 haben sich 196 Staaten und die Europäische Union auf das Pariser Klimaschutzabkommen verständigt. Ziel ist die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius.
Mithilfe von Legal-Tech-Angeboten können Verbraucher einfach Ansprüche geltend machen, zum Beispiel im Bereich der Fahr- und Fluggastrechte. Sie müssen dafür aber Abzüge in Kauf nehmen: Durch die Inanspruchnahme müssen Verbraucher einen erheblichen Anteil an ihren berechtigten Ansprüchen im Erfolgsfall an den Legal-Tech-Anbieter abgeben.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts könnte neue Verkehrsformen behindern statt fördern. Davor warnt der vzbv in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf. Um das zu verhindern, hat der vzbv ein Rechtsgutachten zu einem verbraucherfreundlichen Rechtsrahmen für Mobilitätsplattformen veröffentlicht.