Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Der Essenslieferdienst Lieferando muss auf seiner Internetseite über Konservierungsmittel und andere Zusatzstoffe informieren, die in den angebotenen Speisen enthalten sind. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des vzbv gegen die yd. yourdelivery GmbH entschieden, die das Portal...
Ein Online-Lieferservice muss vor der Bestellung von Speisen und Getränken über die darin enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe informieren. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deliveroo Germany GmbH entschieden.
Online-Händler von Lebensmitteln müssen ihren Kunden die Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformations-Verordnung vor der Bestellung im Internet zur Verfügung stellen. Es reicht nicht aus, über die in den Produkten enthalten Allergene oder den Verzehrzeitraum nur über eine kostenpflichtige...
Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen.
Ein Lieferservice ist verpflichtet, Kunden vor der Online-Bestellung über Zutaten und Allergene der angebotenen Lebensmittel zu informieren. Auch über Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum muss informiert werden. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des vzbv gegen die...
Nach einer vzbv-Klage darf Schwartau künftig nicht mehr mit „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ werben, wenn nur 52 Prozent Erdbeeren enthalten sind und der Rest aus Fruchtsüßen besteht.