Urteil vom 30.03.2023 | 12 O 34/21 – nicht rechtskräftig | Oberlandesgericht Düsseldorf und weitere
Immer mehr Banken haben in den letzten Jahren Verwahrentgelte eingeführt, die in Form von negativen Zinsen erhoben wurden. Hiervon betroffen waren insbesondere Giro- und Tagesgeldkonten. Mit der Zeit sanken die Freigrenzen, bis zu denen keine Entgelte erhoben wurden, immer weiter. Für viele Verbraucher:innen wurden die Verwahrentgelte dadurch zum Problem. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Entgelte grundsätzlich für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun beim Bundesgerichtshof (BGH).
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