Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die pragmatische Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union im Rahmen des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts. Gleichzeitig besteht aus Sicht des vzbv weiterer Anpassungsbedarf im Energiewirtschaftsgesetz, um die Regulierung und Planung der unterschiedlichen Energieinfrastrukturen kosteneffizienter auszugestalten.
Durch die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen und Fernwärme wird die Anzahl von privaten Haushalten, die an das Erdgasverteilnetz angeschlossen sind, deutlich zurückgehen. Dadurch werden sich die Kosten für den Betrieb der Gasnetze auf immer weniger Schultern verteilen. Es muss daher überprüft werden, welche Änderungen des Ordnungsrahmens notwendig sind, um den Anstieg der Gasnetzentgelte so weit wie möglich zu begrenzen.
Der vzbv fordert unter anderem,
- Vorgaben zur szenariobasierten Planung von Gas-Fernleitungsnetzen in das Energiewirtschaftsgesetz aufzunehmen,
- die Kosten für den Ausbau der Wasserstoffnetze verursachergerecht zu verteilen und
- die Systementwicklungsstrategie in das Energiewirtschaftsgesetz aufzunehmen.