Urteil vom 30.01.2024 | 3 U 1594/23 - rechtskräftig | Oberlandesgericht Nürnberg
Bei einer Vorkasse-Zahlung auf netto-online.de mussten Verbrau-cher:innen ihre Rechnung zahlen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg der Betreiberin, der NeS GmbH, nun untersagt. Damit gab das Gericht - anders als die Vorinstanz - einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
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