Patient:innen haben gegenüber Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder anderen Behandler:innen bestimmte Rechte. Dazu gehört etwa das Recht, über die Behandlung aufgeklärt zu werden oder Einsicht in Behandlungsunterlagen zu nehmen.
Kommt es zu einem Behandlungsfehler, haben Patient:innen ein Recht auf Schadensersatz. Allerdings ist es extrem schwer, dieses Recht durchzusetzen. Daran hat auch das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2012 nichts geändert. Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten, der langen Verfahrensdauern und der hohen psychischen Belastung schrecken viele Patient:innen davor zurück, ihre Rechte durchzusetzen.
Um diese Hürden zu beseitigen, ist eine Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes nötig. Eine solche Reform sollte außerdem unbedingt den Verbraucherschutz bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) verbessern.
Der vzbv fordert
- Gerechtere Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern.
- Einrichtung eines Härtefall- und Entschädigungsfonds.
- Verbesserungen beim Gutachterwesen: Zugang zu geeigneten und unabhängigen Gutachtern.
- Psychosoziale und organisatorische Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche.
- Pflicht zu umfassender und unabhängiger Information bei IGeL.