Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag beschäftigt sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Frage, wie Lebensmittelabfälle wirksam reduziert werden können. Dazu veröffentlicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Stellungnahme.
Lebensmittel landen in Deutschland tonnenweise im Müll – bereits bei der Erzeugung, bei der Verarbeitung und zu Hause. Mit jedem weggeworfenen Lebensmittel ist ein hoher Verbrauch an kostbaren Ressourcen verbunden. Wertvoller Ackerboden, Wasser und Energie für Ernte, Verarbeitung und Transport bis hin zur Lagerung und Entsorgung gehen verloren. Mit der „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ möchte die Bundesregierung gemeinsam mit Akteur:innen aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung und privaten Haushalten Maßnahmen und Lösungen entwickeln. „Es ist fraglich, ob diese Bemühungen ausreichen werden. Zur wirksamen Reduzierung von Lebensmittelabfällen braucht es klare Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette“, so Christiane Seidel, Leiterin Team Lebensmittel im vzbv.
Marktchecks der Verbraucherzentralen zeigen, dass Freiwilligkeit auch beim Thema Lebensmittelverschwendung nicht ausreichend ist. Branchenspezifische Reduktionsziele sollten verbindlich formuliert werden. Das Erreichen von Reduktionszielen muss verifizierbar sein und regelmäßig überprüft werden. Im Rahmen eines Monitorings sollten einheitliche Erhebungsmethoden für Lebensmittelabfälle definiert werden. Die Erhebung sollte die gesamte Wertschöpfungskette umfassen.
„Ob die Abschaffung des Mindesthalbbarkeitsdatums bei einer Reihe von Lebensmitteln zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle beitragen kann, ist nicht belegt. Verbraucher:innen verstehen das Mindesthaltbarkeitsdatum in der Regel gut. Es bietet ihnen wichtige Orientierung im Alltag,“ so Seidel. Vielmehr stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien und Maßgaben die Hersteller das Mindesthaltbarkeitsdatum festgelegen. Dies ist bisher nicht explizit geregelt.
In Frankreich sind Supermärkte und Gastronomen verpflichtet, unverkaufte, aber genusstaugliche Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen, Bildungs- oder Sozialeinrichtungen zu spenden. „Ein gesetzliches Wegwerfverbot kann dazu beitragen, genießbare Lebensmittel zu retten. Es sollte jedoch die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zum Handel in den Blick nehmen. Auch muss klar sein, dass Einrichtungen, die Lebensmittelspenden empfangen, über entsprechende Fähigkeiten und Ausstattungen verfügen müssen, um die gespendeten Lebensmittel fachgerecht lagern, zubereiten oder weitergeben zu können,“ so Seidel.