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Datum: 22.03.2024

Gentechnik: Wahlfreiheit und Kennzeichnung müssen Vorrang haben

Interview mit Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Die Europäische Kommission will den Einsatz und die Vermarktung von Pflanzen neu regeln, die mithilfe neuer Gentechnik erzeugt wurden. Am 7. Februar 2024 stimmte das Europäische Parlament über den Gesetzesentwurf zur neuen Gentechnik ab. Das Parlament entschied sich für die Kennzeichnung dieser Produkte aber gegen eine Risikoprüfung im Einzelfall.

Michaela Schröder

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Frau Schröder, gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen weiterhin gekennzeichnet werden. Ist das ein Erfolg für den Verbraucherschutz?

Dass gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin gekennzeichnet werden müssen, egal ob „neue“ oder „alte“ Gentechnik, ist ein wichtiges Signal. Viele Verbraucher:innen stehen auch der neuen Gentechnik skeptisch gegenüber. Sie möchten die Wahl haben, ob sie hieraus erzeugte Lebensmittel kaufen oder nicht. Ohne Kennzeichnung hätten Verbraucher:innen nicht mehr zwischen gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Lebensmitteln unterscheiden können. Daher ist es gut, dass sich das Europäische Parlament dafür einsetzt, dass die Kennzeichnung – und damit das Wahlrecht der Verbraucher:innen – erhalten bleibt. Aber das reicht nicht. Auch die Risikoprüfung im Einzelfall muss bestehen bleiben.

Wieso ist eine Risikoprüfung aus Ihrer Sicht so entscheidend für Verbraucher:innen?

Das Vorsorgeprinzip ist bislang ein echter Meilenstein des Verbraucherschutzes. Sowohl bei der alten als auch bei der neuen Gentechnik müssen mögliche Risiken für Menschen und Umwelt ausgeschlossen werden. Dabei müssen auch mögliche Wechselwirkungen zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und ihrer Umwelt berücksichtigt werden. Gerade die neue Gentechnik, für die es keine Erfahrungen zur sicheren Nutzung gibt, darf nicht von den Anforderungen ausgenommen werden, die bei der alten Gentechnik gelten. Sicherheit muss vorgehen. Denn Folgen der Gentechnik sind unumkehrbar, einmal freigesetzte Pflanzen lassen sich aus dem Ökosystem kaum wieder entfernen. Darum muss die Risikoprüfung zwingend erhalten bleiben. Dafür muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene stark machen.

Wie geht es nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments weiter?

Momentan liegt der Ball beim Rat der Europäischen Union. Die Mitgliedsstaaten verhandeln aktuell über eine gemeinsame Position, mit der sie in die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission gehen können. Ob es zu einem Abschluss der Trilog-Verhandlungen noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni dieses Jahres kommt, ist unklar.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments müssen sich im weiteren Verlauf dafür einsetzen, dass die Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Produkte nicht verwässert wird. Zahlreiche wissenschaftliche Behörden weisen auf die Notwendigkeit einer Risikoprüfung im Einzelfall hin. Nur so können eventuelle gesundheitliche Risiken für die Verbraucher:innen und die Umwelt ausgeschlossen werden.

Das bisher geltende europäische Gentechnikrecht ist aus Sicht des vzbv ein Erfolg. Es hat für Verbraucher:innen Sicherheit und Wahlfreiheit gebracht. Darum muss dieses Recht auch bei der neuen Gentechnik gelten.

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