Mit dem Data Act möchte die Europäische Kommission erreichen, dass Daten unter Achtung der europäischen Grundwerte verfügbarer gemacht werden. Er soll regeln, unter welchen Bedingungen Unternehmen, Institutionen oder auch Verbraucher:innen die von ihren vernetzten Geräten erzeugten Daten erhalten und anderen Akteuren zur Verfügung stellen können. Zwar begrüßt der vzbv die Positionen des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union, mahnt aber weiterhin notwendige Verbesserungen im Trilog an.
Kritisch ist jedoch, dass auch hochsensible Geräte wie Smartphones vom Data Act erfasst werden sollen. Da solche Geräte sehr persönliche Informationen enthalten, kann dies zu unüberschaubaren Risiken für den Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der vertraulichen Kommunikation führen. Hier müssen EU-Parlament und EU-Rat ihre Position überdenken.
Leider werden Verbraucher:innen weiterhin nicht ausreichend bei künftigen Datennutzungsverträgen mit Unternehmen geschützt. Viele Verbraucher:innen werden die Reichweite solcher Verträge nur schwer abschätzen können. Daher sollten der Trilog zumindest die verbliebenen Spielräume nutzen und etwa verhindern, dass die durch den Data Act eingeführten Rechte vertraglich ausgeschlossen werden können.
Weitere Empfehlungen sind in dem verlinkten Papier (auf Englisch) dargelegt.