Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Die Stadtsparkasse München hat vielen tausend Kunden die attraktiven Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ gekündigt. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern halten die Kündigungen in vielen Fällen für unzulässig und die Zinszahlungen für zu niedrig. Deshalb reichen die...
Gute Nachrichten für Sparkassenkunden in Sachsen-Anhalt: Das Gericht hat die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Saalesparkasse zugelassen. Es geht um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen. Inzwischen haben sich mehr als 400 Verbraucher zur Klage angemeldet. Eine Anmeldung ist...
Ab sofort können sich Prämiensparer der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg kostenfrei anschließen. Das Bundesamt für Justiz hat ein entsprechendes Anmeldeformular online freigeschaltet. Der vzbv hatte in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern am 29. Juli 2020 Klage...
Die Sparkasse Nürnberg hat 2019 über 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt. Die Verträge bieten aus heutiger Sicht eine attraktive Rendite. Ausserdem wurde vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb reichte der vzbv mit Unterstützung der Verbraucherzentrale...
Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse bot Verbrauchern viele Jahre lang Prämiensparverträge an. Die dabei anfallenden Zinsen wurden nach Ansicht des vzbv aber falsch berechnet. Sparern entstand so ein Schaden in Millionenhöhe. Deshalb hat der vzbv heute eine Musterfeststellungsklage...
Ist ein Bonitätszertifikat Voraussetzung für die Kreditvergabe, müssen Anbieter die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einrechnen. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Vexcash AG entschieden.