Untergeschobene Lieferverträge auf dem Strom- und Gasmarkt sind nach wie vor ein häufiges Verbraucherproblem ebenso wie unerwünschte Werbeanrufen. Auch im Energiesektor haben es Verbraucher mit zahlreichen Fallstricken zu tun. Fehlentwicklungen und Misstände in diesem Gebiet frühzeitig zu erkennen und diese Erkenntnisse zu nutzen, um Verbraucher vor Schaden zu bewahren ist das Ziel der Marktbeobachtung Energie im Verbraucherzentrale Bundesverband gemeinsam mit den Verbraucherzentralen.
Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen transparente Informationen, um sich für die Lieferung von Gas aus Wind- und Solarstrom entscheiden zu können: etwa die Information, ob das Gas auch wirklich aus erneuerbaren Energien stammt. Das ergab eine qualitative Befragung des Verbraucherzentrale...
Keiner der vom vzbv untersuchten Energieversorger geht in seinen AGB konkret auf die Verfahrensweise für sein Wechselservice im Falle einer Sonderkündigung nach einer Strom- oder Gaspreiserhöhung ein. Der vzbv fordert verbindliche und transparente Unternehmensinformationen zum Angebot eines...
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Betreiber von Ladestationen für E-Autos wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen den Anbietern eine intransparente Preisgestaltung vor.
Mitteilungen der Energielieferanten, die drastische Erhöhungen des Arbeits- und/oder Grundpreises ankündigen, sorgen wiederholt für Ärger. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Entwicklung jetzt unter die Lupe und ruft Verbraucher auf, der Marktbeobachtung relevante Unterlagen...
Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (NEW Energie) zahlt einen Bonus nur dann aus, wenn ihre Kunden die Mindestvertragslaufzeit einhalten. Jetzt hat das Unternehmen die Kündigungsfrist für Neukunden verkürzt. Doch bei Kündigung riskieren Neukunden ihren Bonus.
vzbv und Verbraucherzentralen versuchen Betrug, Missbrauch und Wucher in der Corona-Krise zu identifizieren und rufen Verbraucher auf, ihre Fälle zu melden.
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Marktwächters Energie vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergab: Eine deutliche Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher (83 %) bewertet die Kontaktaufnahme eines Energieversorgers an der Haustür als (eher) nicht vertrauenswürdig.
Sechs Wochen nach Vertragsende müssen Energielieferanten die Abschlussrechnung vorlegen. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für den Energielieferanten 365 AG, so urteilte jetzt das Landgericht Köln.
Wer einen Stromvertrag abschließt, schaut fast immer auf den Preis. Ein Vertrag mit Bonuszahlung erscheint da mitunter auf den ersten Blick besonders günstig. Doch Verbraucher sparen bei solchen Tarifen nur im ersten Jahr, zeigt eine Untersuchung des Marktwächter Energie.
Wenn der Strom- und Gasverbrauch vom Energieversorger jahrelang nur geschätzt wurde, können Kunden bei Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs ihr blaues Wunder erleben. Im Frühwarnnetzwerk des Marktwächter Energie ist das Energieunternehmen E.ON auffällig geworden.