Datum: 19.12.2019

Der Smart Meter kommt

Verbraucher sehen intelligente Strommesser kritisch

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Quelle: Christian Delbert - AdobeStock

  • Die Digitalisierung der Energiewende hält Einzug in die privaten Haushalte.
  • Umfrage zeigt: Etwa die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher will beim Einbau von Smart Metern mitentscheiden.
  • Für betroffene Verbraucher entstehen zusätzliche Kosten.

Nach jahrelanger Vorbereitung soll der Pflichteinbau der neuen intelligenten Messsysteme, sogenannte Smart Meter, im Januar 2020 beginnen. Als Voraussetzung dafür soll heute das dritte Smart Meter Gateway zertifiziert werden. Für Haushalte mit hohem Stromverbrauch und für Haushalte mit eigener Stromerzeugung ist die Umrüstung auf die neuen Smart Meter verpflichtend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht das kritisch. Es ist zu befürchten, dass Verbraucher auf Zusatzkosten sitzen bleiben.

„Smart Meter sind in der Theorie eine gute Sache, weil sie die Energiewende voranbringen sollen. Der Einbau der Smart Meter darf aber nicht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Festgelegt sind bislang nur die Betriebskosten. Jetzt müssen die Netz- und Messstellenbetreiber variable Tarife anbieten und eingesparte Kosten vollständig weitergeben. Verbraucher müssen an den finanziellen Vorteilen der Energiewende teilhaben und nicht zusätzlich belastet werden“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen im vzbv.

Smart Meter der ersten Generation nicht wirklich smart

Mit dem Smart Meter sollen die Stromnetze besser genutzt und der Energieverbrauch gesenkt werden. Stromfressende Geräte sollen mit Smart Metern erkennbar werden. Der Datenaustausch zwischen Erzeugern, Verbrauchern, Stromlieferanten und Netzbetreibern wird automatisiert und erfolgt verschlüsselt.

Noch Zukunftsmusik ist, dass Smart Meter auch die Verbräuche von Gas, Wasser, Heiz- und Fernwärme messen. Vernetzbare Haushaltsgeräte des Smart Homes können noch nicht an- und abgeschaltet werden.

Smart Meter der ersten Generation sind zudem technisch nicht in der Lage, Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge je nach Netzauslastung selbstständig zu steuern. Dafür sind weitere Zusatzgeräte erforderlich. Viele variable Tarife können mit diesen Smart Metern noch nicht genutzt werden.

Zusatzkosten für Verbraucher zu erwarten

Für die Smart Meter werden Betriebskosten für die Verbraucher fällig, je nach Verbrauch in Höhe von maximal 23 – 100 Euro jährlich. Hinzu kommen für die Hauseigentümer Umbaukosten für einen neuen Zählerschrank, wenn der neue Smart Meter nicht in den vorhandenen Schrank passt. Und schließlich sind Kosten für Zusatzleistungen nicht gedeckelt.

„Ob diese Zusatzkosten durch Energiesparen und kostengünstige variable Stromtarife wieder hereinkommen, ist mehr als fraglich. Vorteile haben die Netz- und Messstellenbetreiber. Sie sparen Kosten, weil die Smart Meter nicht mehr vor Ort abgelesen werden müssen und weil die Netze besser ausgelastet werden können“, so Thomas Engelke.

„Rollout“ der Smart Meter auch für private Haushalte

Der Startschuss für den „Rollout“ der Smart Meter soll im Januar 2020 nach der sogenannten Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik fallen.. Das bedeutet, dass diese Geräte im Laufe der nächsten Jahre in Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden verpflichtend eingebaut werden müssen. Dies gilt auch für Haushalte, die zum Beispiel mit Solaranlagen mit einer Leistung von sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung selbst Strom erzeugen oder die ein verringertes Netzentgelt für eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung zahlen.

Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden kann der Einbau ebenfalls obligatorisch sein, wenn der Messstellenbetreiber (ab 2020) oder der Vermieter (ab 2021) das so entscheiden.

Umfrage: Einbau von Smart Metern soll freiwillig erfolgen und sich lohnen

In einer im Auftrag des vzbv vom Hopp Marktforschungsinstitut durchgeführten repräsentativen Umfrage sind mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der Verbraucher der Meinung, dass Smart Meter nur eingebaut werden sollten, wenn die Kosteneinsparung durch weniger Energieverbrauch die Zusatzkosten durch die Smart Meter übersteigt. 49 Prozent finden, dass der Verbraucher und nicht der Messstellenbetreiber oder der Vermieter bei einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden darüber entscheiden sollten, ob ein Smart Meter eingebaut wird. Lediglich 14 Prozent befürworten in diesem Fall das Einbaurecht durch den Messstellenbetreiber oder den Vermieter.

Downloads

Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau- und Nachhaltigkeitsbereich | Bevölkerungsbefragung im Auftrag des vzbv | Dezember 2019

Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau- und Nachhaltigkeitsbereich | Bevölkerungsbefragung im Auftrag des vzbv | Dezember 2019

Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau- und Nachhaltigkeitsbereich | Bevölkerungsbefragung im Auftrag des vzbv | Dezember 2019

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