Urteil des OLG Köln vom 28.06.2006 (13 U 30/06)
Das Oberlandesgericht entschied, dass die Hemmung auch dann eintritt, wenn die Auswirkungen der veränderten Tilgungsreihenfolge nicht spürbar würden. Ansonsten sei der säumige Schuldner, der noch nicht einmal Teilleistungen erbringt, begünstigt.