Erstmalig bringt die Bundesregierung ein Konzept auf den Weg, mit der die Honorarberatung zu Wertpapieren und Vermögensanlagen geregelt werden soll. Dem vzbv geht das nicht weit genug. Eine gute Beratung kann nur dann funktionieren, wenn sie alle Finanzprodukte umfasst.
Deutschland hinkt Europa hinterher: Während die Europäische Union ihrer Finanzaufsicht ein Mandat für den Verbraucherschutz erteilt, sträubt sich die Bundesregierung. Als würden Milliardenverluste für Verbraucher nicht auch zum gesellschaftlichen Problem werden.
Die Honorarberatung soll auf nationaler Ebene durch das Honoraranlageberatungsgesetz reguliert und gestärkt werden. Der vzbv begrüßt die Regulierung der Honorarberatung als Zwischenschritt zu einem gänzlichen Verbot von Provisionen in der Zukunft. Allerdings verkennt der Entwurf in...
Ohne Regulierung kann sich die Honorarberatung nicht durchsetzen. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums erfüllt aber nicht die grundlegenden Ansprüche an eine gute Honorarberatung. Denn diese Beratung kann nicht funktionieren, wenn sie vorab auf einzelne Produktgruppen beschränkt wird...
Eine neue Datenbank der Finanzaufsicht BaFin soll Anleger besser vor Falschberatung schützen. Alle Beschwerden von Kunden zu Wertpapiergeschäften werden darin gesammelt. Das Register kann hilfreich sein, wird aber auch nicht ausreichen, um künftig Falschberatung zu verhindern.
Ein uneingeschränktes Provisionsverbot bei Finanzberatungen in Europa ist vorerst gescheitert. Das Europäische Parlament stimmte gegen einen entsprechenden Änderungsantrag der Finanzmarkt-Richtlinie (MiFID).
Das EU-Parlament entscheidet am 26. Oktober 2012 über die Revision der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID. Der vzbv hat heute in einem Schreiben an alle Deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) nochmals auf die Dringlichkeit eines Verbotes von Provisionen im Finanzvertrieb aufmerksam...
Die Verhandlungen über den EU-Finanzmarktrichtlinienentwurf MiFID gehen in die entscheidende Phase. In dem Entwurf erkennt die EU-Kommission Provisionen als Ursache für Fehlberatungen, plädiert aber nur für ein eingeschränktes Provisionsverbot.
Heute findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Finanzaufsicht statt. Trotz europäischer Vorgaben kommen Marktaufsicht und Verbraucherschutz in der Reform immer noch zu kurz.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Einleitung einer Sonderprüfung durch die Finanzaufsicht Bafin bei der Deutschen Bank und hat die Bafin um ihre Einschätzung des Komplexes gebeten. Darüber hinaus fordert der vzbv, die Untersuchung auszuweiten.