In einer Stellungnahme zur geplanten Änderung der Heizkostenverordnung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Einführung von neuen Verbraucherrechten im Wärmebereich begrüßt, hält diese aber für nicht ausreichend.
Energieversorger dürfen gegenüber Verbrauchern nicht den Eindruck erwecken, es sei zulässig, ihre Preisanpassungsklausel für Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Zwei Versorger müssen das nun gegenüber ihren Kundinnen und Kunden richtigstellen. Das hat das Landgericht Darmstadt auf Klagen des vzbv...