Datum: 15.10.2019

Günstigen Landstrom aus Steuermitteln finanzieren

vzbv fordert: Vergünstigungen für Dieselschiffe dürfen nicht zulasten von Privatverbrauchern gehen

Kreuzfahrtschiff im Hafen mit laufenden Motoren. Foto: lazyllama - Adobe Stock

Quelle: lazyllama - Adobe Stock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt in einer Stellungnahme Vergünstigungen am Netzentgelt für die Landstromversorgung von Seeschiffen ab. Diese Vergünstigungen führen zu höheren Netzkosten für private Verbraucher. Schon in den vergangenen Jahren wurden immer wieder Kostenbestandteile am Netzentgelt einseitig zulasten der privaten Verbraucher umgeschichtet und erhöht. Finanzielle Vergünstigungen für die Landstromversorgung sind aus Steuermitteln zu finanzieren. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte die Netzentgelte für Landstrom für mit Diesel betriebenen Schiffen finanziell attraktiver machen. Bisher erzeugen Seeschiffe im Hafen ihren Strom selbst aus Schiffsdiesel, weil dieser günstiger ist als Landstrom. Damit verursachen die Seeschiffe allerdings hohe Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Lärmemissionen.

Die Entscheidung des BMWi ist gut für den Klimaschutz. Es ist aber nicht Aufgabe der privaten Haushalte, Strom für Seeschiffe zu subventionieren. Diese Aufgabe muss der Staat aus seinem Haushalt erbringen.

Die wichtigsten Forderungen der Stellungnahme des vzbv:

  • Grundsätzlich begrüßt der vzbv Bestrebungen für mehr Klimaschutz. Diese dürfen aber nicht erneut zulasten von privaten Verbrauchern gehen. Denn je weniger Netzentgelt die Seeschiffe bezahlen, desto mehr müssen die übrigen Endverbraucher finanziell tragen.
  • Private Verbraucher zahlen bereits heute hohe Netzentgelte, während stromintensive und atypische Unternehmen fast vollständig davon befreit sind. Eine erneute Belastung, in diesem Fall durch Landstrom, lehnt der vzbv daher ab. Vergünstigungen für Landstrom müssen aus dem Staatshaushalt finanziert werden.
  • Der vzbv kritisiert darüber hinaus, dass das BMWi beabsichtigt, die EEG-Umlage für Seeschiffe auf 20 Prozent zu begrenzen. Hier sollen noch einmal Ausnahmetatbestände für Partikularinteressen geschaffen werden, die zulasten der privaten Verbraucher gehen.
  • Es braucht keine neue Umverteilung zulasten der privaten Verbraucher, sondern eine gerechte Verteilung der Kosten der Energiewende. 

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.

Downloads

Keine finanzielle Entlastung für Dieselschiffe auf Kosten der Verbraucher | Stellungnahme des vzbv | Oktober 2019

Keine finanzielle Entlastung für Dieselschiffe auf Kosten der Verbraucher | Stellungnahme des vzbv | Oktober 2019

Stellungnahme über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht | Oktober 2019

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