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Lächelnde Frau mit Lockenkopf und Nasenpiercing legt unterstützend ihre rechte Hand auf die Schulter einer Patientin

Quelle: Dragana Gordic - Adobe Stock

Datum: 15.09.2022

Genesungsbegleiter:innen sollen für Qualitätsschub sorgen

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgreich

Lächelnde Frau mit Lockenkopf und Nasenpiercing legt unterstützend ihre rechte Hand auf die Schulter einer Patientin

Quelle: Dragana Gordic - Adobe Stock

Auf Vorschlag der Patientenvertretung zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals Kernaufgaben für Genesungsbegleiter:innen in einer Richtlinie aufgenommen. Mit Hilfe dieser Expert:innen in eigener Sache sollen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten bei der Behandlung stärker berücksichtigt und dadurch das Behandlungsergebnis positiv beeinflusst werden.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter sollen für Qualitätsschub in der Psychiatrie und Psychosomatik sorgen

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Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) | September 2022

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Alles zum Thema: Patientenvertretung, Pflegemitwirkung

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