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Datum: 15.09.2022

Genesungsbegleiter:innen sollen für Qualitätsschub sorgen

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgreich

Auf Vorschlag der Patientenvertretung zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals Kernaufgaben für Genesungsbegleiter:innen in einer Richtlinie aufgenommen. Mit Hilfe dieser Expert:innen in eigener Sache sollen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten bei der Behandlung stärker berücksichtigt und dadurch das Behandlungsergebnis positiv beeinflusst werden.

Lächelnde Frau mit Lockenkopf und Nasenpiercing legt unterstützend ihre rechte Hand auf die Schulter einer Patientin

Quelle: Dragana Gordic - Adobe Stock

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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PM_Genesungsbegleitung

Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter sollen für Qualitätsschub in der Psychiatrie und Psychosomatik sorgen

Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) | September 2022

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