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Datum: 24.11.2023

Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify sind unwirksam

Kammergericht Berlin weist Berufungen der Streaminganbieter zurück

Jana Brockfeld

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

In der Vergangenheit haben Streamingdienste Preisanpassungsklauseln verwendet, bei denen es nicht auf die Zustimmung der Kund:innen ankommen sollte. In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix hat das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln nun für unwirksam erklärt. Das stärkt die Rechte der Verbraucher:innen. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin. Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, kommentiert:

"Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netlix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal."

Datum der Urteilsverkündung: 15.11.2023
Aktenzeichen: 23 U 15/22 und 23 U 112/22
Gericht: Kammergericht Berlin – nicht rechtskräftig

Vorangegangene Urteile:

Klausel für Preisanpassungen bei Spotify unwirksam

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Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ungültig

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Urteil Kammergericht | 23U 15/22 und 52 O 157/21 LG Berlin | 15.11.2023 - nicht rechtskräftig

Urteil Kammergericht | 23U 15/22 und 52 O 157/21 LG Berlin | 15.11.2023 - nicht rechtskräftig

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Urteil Kammergericht | 23 U 112/22 und 52 O 296/21 LG Berlin | 15.11.2023 - nicht rechtskräftig

Urteil Kammergericht | 23 U 112/22 und 52 O 296/21 LG Berlin | 15.11.2023 - nicht rechtskräftig

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