Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Wenn Dosensuppen aufgrund der Menge erfahrungsgemäß nicht auf einmal verzehrt werden, darf der Hinweis nicht fehlen, wie und wie lange der Rest aufbewahrt werden darf.