Urteil des LG Osnabrück vom 04.02.2003 (7 S 641/02), rechtskräftig
Ein Anscheinsbeweis zugunsten des Kreditkartenunternehmens ist nicht anzunehmen, dass der Kreditkarteninhaber sich grob fahrlässig verhalten habe.
Urteil des OLG Köln vom 04.12.2002 (13 U 82/02), rechtskräftig
Zahlt der Kreditnehmer den grundpfandrechtlich gesicherten Kredit vorzeitig zurück, hat er keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrages.
Urteil des BGH vom 24.09.2002 (XI ZR 420/01), rechtskräftig
Ein Vertragsunternehmen erwirbt bereits mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Kreditkarteninhaber einen Anspruch gegen das Kartenunternehmen auf Ausgleich der Forderungen gegen den Karteninhaber.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.03.2002 (9 U 63/01), rechtskräftig
Der zugunsten der Bank geltende Anscheinsbeweis muss nicht durch einen Gegenbeweis des Karteninhabers widerlegt werden.