Heute findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Finanzaufsicht statt. Trotz europäischer Vorgaben kommen Marktaufsicht und Verbraucherschutz in der Reform immer noch zu kurz.
Erstmalig hat sich der BGH zum Schadensfall Lehman Brothers geäußert und den betroffenen Anlegern keinen Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. „Drei Jahre nach der Lehman-Pleite sind diese Urteile ein Schlag ins Gesicht der Lehman-Geschädigten“, so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim Verbraucherzentrale Bundesverband.