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Datum: 15.11.2022

BGH bestätigt: Jahresentgelte in Ansparphase von Bausparverträgen unzulässig

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zum BGH-Urteil gegen BHW Bausparkasse

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

In der ersten Phase eines Bausparvertrages zahlen viele Kund:innen jährliche Gebühren. Dass diese Entgelte zu Unrecht von den Bausparkassen eingezogen werden, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) im Zuge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Der vzbv hatte die BHW Bausparkasse verklagt, die für jedes Konto ein Jahresentgelt von zwölf Euro verlangte. Potenziell betroffen von solchen Entgelten sind deutschlandweit etwa 24 Millionen Bausparverträge. Ramona Pop, Vorständin des vzbv kommentiert:

Der Bundesgerichtshof hat heute ein bedeutendes Urteil für zahlreiche Bausparer:innen in Deutschland gefällt. Nachdem bereits 2017 die Kontogebühren in der Darlehensphase eines Bausparvertrages für unwirksam erklärt worden sind, hat der BGH dies nun auch für die Ansparphase entschieden. Der vzbv fordert die Bausparkassen auf, nun auf ihre Kund:innen zuzugehen und zu Unrecht vereinnahmte Entgelte von sich aus zurückzuzahlen.

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BGH_15.11.2022

Urteil Bundesgerichtshof

Klage des vzbv gegen BHW Bausparkasse AG | 15. November 2022

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