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Datum: 01.12.2022

vzbv plant Sammelklage gegen fluege.de

Betroffene für Klage gegen Flugbuchungsportale gesucht

  • Die Invia Flights Germany GmbH erhebt auf Portalen wie fluege.de unzulässige Gebühren bei der Bezahlung.
  • Verbraucher:innen, die bei der Flugbuchung eine „ServiceFee“ zahlen mussten, können sich online beim vzbv melden.
  • Durch die Sammelklage sollen Betroffene die Gebühren zurückerhalten. Häufig geht es um mehr als 100 Euro.
Person bucht mit Laptop und Kreditkarte Flugtickets

Quelle: Pixel-Shot - AdobeStock

Wer auf fluege.de, flug.de, billigfluege.de oder airline-direct.de einen Flug bucht, muss bei der Bezahlung mit allen gängigen Kreditkarten eine „ServiceFee“ entrichten. Was viele Verbraucher:innen nicht wissen: Rechtlich ist das nicht zulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht Betroffene, um mit einer Sammelklage gegen das Unternehmen vorzugehen.

„Fluege.de und Co. greifen Verbraucherinnen und Verbrauchern tief in die Tasche – es sei denn, sie bezahlen ihren Flug mit einer völlig unüblichen Kreditkarte“, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Für alle anderen Zahlungsmittel fällt eine Gebühr an, die oft mehr als 100 Euro beträgt. Das ist nicht zulässig. Durch die Klage sollen Betroffene die Gebühr zurückbekommen.“

Alle gängigen Zahlungsmittel kosten extra

Nur wer mit einer speziell auf das jeweilige Portal zugeschnittenen Kreditkarte bezahlt oder an einem kostenpflichtigen Vorteilsprogramm teilnimmt, muss die als „ServiceFee“ bezeichnete Gebühr nicht zahlen.

Folgende Portale gehören zur Invia Flights Germany GmbH:

  1. fluege.de
  2. flug.de
  3. billigfluege.de
  4. airline-direct.de

Auch wer auf ab-in-den-urlaub.de oder reisen.de einen Flug sucht, wird auf fluege.de weitergeleitet und ist dann von den Gebühren betroffen.

Betroffene können sich online melden

Verbraucher:innen, die bei der Flugbuchung eine „ServiceFee“ zahlen mussten, können sich jetzt beim vzbv melden und ihren Fall online unter www.sammelklagen.de/fluege-de schildern. Wenn genug Verbraucher:innen zusammenkommen, erhebt der vzbv eine Sammelklage mit dem Ziel, dass Betroffene die Servicegebühr erstattet bekommen.

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