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Datum: 05.12.2023

Nächste Sammelklage: vzbv geht gegen massive Preiserhöhungen bei ExtraEnergie vor

vzbv setzt sich vor Gericht für Rückzahlungen an Kund:innen des Energieanbieters ein

  • ExtraEnergie GmbH hat im Juli 2022 die Preise für Strom und Gas massiv angehoben – sogar bei geltenden Preisgarantien.
  • Die Erhöhungen sind nach Einschätzung des vzbv unzulässig – egal, ob mit Preisgarantie oder ohne.
  • Betroffene können sich der Sammelklage in Kürze anschließen.
Geldscheine neben einem Stromzähler

Quelle: Adobe Stock - Wolfilser

Die ExtraEnergie GmbH hat im Juli 2022 massiv die Preise für Gas- und Stromkund:innen erhöht. Unter anderem bei den Marken ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie, Prioenergie stiegen die Preise teils um mehr als einhundert Prozent. Dabei übergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien. Die Erhöhungen sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässig. Deshalb hat der vzbv vor dem OLG Hamm eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH eingereicht. Ziel ist, direkte Rückzahlungen an betroffene Kund:innen zu erstreiten.

„Die dreisten Preiserhöhungen von ExtraEnergie entbehren aus unserer Sicht jeder rechtlichen Grundlage. Verbraucher:innen dürfen nicht pauschal zur Kasse gebeten werden, weil sich Einkaufspreise für einen Anbieter erhöht haben. Es darf Ihnen erst recht nicht das Versprechen einer Preisgarantie genommen werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv. „Mit der Sammelklage setzt sich der vzbv vor Gericht dafür ein, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld direkt von ExtraEnergie zurückerhalten.“

Begründung rechtlich nicht haltbar

Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig, da der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als Begründung nicht ausreicht. Sofern Kund:innen eine Preisgarantie vereinbart hatten, kommt eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht.

Bereits im Frühjahr hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Begründung des Anbieters für das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfähig bezeichnet. (Urteil vom 23. März 2023; Aktenzeichen I-20 U 318/22)

Dennoch versucht der Anbieter weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbraucher:innen durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben.

Der vzbv nimmt an, dass mehr als 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen sind.

Bei der Sammelklage mitmachen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.

Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/extraenergie für den News-Alert des vzbv anmelden. Dann werden sie über den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, ab wann sie sich ins Klageregister eintragen können.

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

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