- Bundestag beschließt Änderungen zur besseren Rückverfolgbarkeit von Lieferketten und erleichtert damit schnellere Reaktionen bei Lebensmittelkrisen.
- Beschluss des Bundestags bleibt jedoch hinter wichtigen Forderungen des Bundesrats wie der Einführung eines Kontrollbarometers zurück.
- Die nächste Bundesregierung muss endlich Rahmenbedingungen für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung schaffen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als unzureichend kritisiert. So glichen etwa die Informationspflichten über Lebensmittelkontrollen und Verstöße gegen Hygienestandards weiterhin einem Flickenteppich.
„Die Liste der Lebensmittelskandale wird immer länger - Listerien in Wurst, Fipronil in Eiern, Keime in der Milch. Verantwortlich dafür sind nicht nur „schwarze Schafe“ in der Branche, sondern grundlegende strukturelle Probleme und mangelnde Transparenz in der Lebensmittelüberwachung,“ so Christiane Seidel, Referentin im Team Lebensmittel des vzbv.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel sicher sind. Die nächste Bundesregierung müsse die behördlichen Veröffentlichungspflichten grundlegend überarbeiten.
Die vergangenen Lebensmittelskandale haben gezeigt: Die Auswertbarkeit von Lieferlisten ist wichtig, um die Rückverfolgbarkeit nicht verkehrsfähiger und teilweise gesundheitsgefährdender Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Daher begrüßt der vzbv die beschlossenen Änderungen. Im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes ist es jedoch notwendig, dass alle Betriebe dazu verpflichtet werden, Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lieferlisten elektronisch vorzuhalten.
Verbraucher wollen wissen, wie es um die Sauberkeit und Hygiene in Restaurants, Bäckereien und weiteren lebensmittelverbarbeitenden Betrieben steht. Die Veröffentlichung von Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen, pro Betrieb, in einem leicht verständlichen Format, wie einem Smiley oder Kontrollbarometer, ist nicht nur ein Anreiz für Unternehmen, sich jederzeit an bestehende Hygieneregeln zu halten. Es belohnt Betriebe, die seit Jahren sauber arbeiten. Hier bleibt der Bundestag hinter den Forderungen des Bundesrats zurück. Die kommende Bundesregierung sollte in Absprache mit den Bundesländern eine Verordnung erlassen, die eine bundeseinheitliche Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ermöglicht.
Der vzbv begrüßt, dass auf der Grundlage der neuen EU-Kontrollverordnung Befugnisse für die anonyme Probenahme im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geschaffen wurden. Die Praxis der Überwachungsbehörden zeigt jedoch, dass weitere Klärung notwendig ist, wie diese Befugnisse konkret angewendet werden können. Da der Bundestag es versäumt hat, sich für diese Konkretisierung einzusetzen, sind weitergehende Regelungen in der nächsten Legislaturperiode notwendig. Der Onlinehandel mit Lebensmitteln wird in den kommenden Jahren weiter anwachsen. Er darf daher nicht weniger kontrolliert werden als der stationäre Handel.