Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 04.01.2022

Mobilfunkvertrag: Irreführende Werbung für Telefon-Flat

Landgericht Hamburg gibt Klage des vzbv gegen die klarmobil GmbH teilweise statt

  • Von Telefon-Flat waren Rückrufe aus der Mailbox ausgenommen.
  • Hinweis hierauf war auf Internetseite versteckt.
  • Keine Irreführung für Werbung mit Telefon-Flat bei Ausschluss von Rufumleitungen, Mehrwertdiensten und Sonderrufnummern.
Verbraucher mit Smartphone in der Hand schaut erschrocken auf Telefonrechnung

Quelle: © L_eightshot studio / Fotolia

Bietet ein Mobilfunkunternehmen eine Flatrate für Telefonate in alle deutschen Mobilfunk- und Festnetze an und weist es nur versteckt darauf hin, dass hiervon Rückrufe aus der Mobilbox nicht umfasst sind, liegt eine Irreführung vor. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Klarmobil entschieden.

Klarmobil hatte auf seiner Internetseite für „Allnet-Flat“-Tarife geworben, die eine „Telefon-Flat“ für Gespräche in alle deutschen Fest- und Mobilfunknetz umfasste. Ausgenommen hiervon waren jedoch Rückrufe aus der Mobilbox, Mehrwertdienste, Sonderrufnummern und Rufumleitungen. Von diesen Einschränkungen erfuhren Kunden lediglich in einem Informationsfeld, dass sich erst nach Klick auf den Schriftzug „Rechtliche Hinweise“ am unteren Ende der Internetseite öffnete.

Werbung erweckte Falschen Eindruck über Kosten

Die Werbung war teilweise irreführend, entschied das Landgericht Hamburg. Sie erwecke die Erwartung, dass neben dem monatlichen Tarifbeitrag keine zusätzliche Kosten für Telefonate in die deutschen Fest- und Mobilfunknetze anfallen. Das treffe jedoch nicht zu, da Rückrufe aus der Mailbox extra berechnet werden. Diese Funktion ermögliche Kunden, einen Anrufer per Tastendruck sofort zurückzurufen, wenn dieser eine Nachricht auf der Mobilbox hinterlassen hat. Dabei handele es sich um normale Anrufe ins Fest- oder Mobilfunknetz. Aufgrund der Werbung würden Kunden dafür nicht mit Zusatzgebühren rechnen.

Der Hinweis, dass Rückrufe aus der Mobilbox von der Flatrate ausgenommen seien, reiche nicht aus, um die Gefahr der Irreführung auszuschließen. Der auf der Internetseite geradezu verstecke Hinweis werde von Kunden kaum wahrgenommen. Ein Großteil werde nicht einmal bis zur unteren Seite herunterscrollen oder wichtige Tarifinformationen unter dem Stichtwort „Rechtliche Hinweise“ vermuten.

Kostenpflichtige Extras sind auch bei Flatrate möglich

Nach Auffassung des LG Hamburg ist die Werbung mit der Telefon-Flatrate aber nicht irreführend, soweit hiervon Rufumleitungen, Mehrwertdienste und Sonderufnummern ausgenommen sind. Die Einrichtung einer Rufumleitung stelle sich aus Sicht der Verbraucher bereits als Sonderdienstleistung des Mobilfunkanbieters dar, die nicht von einer Telefon-Flat erfasst sei. Kunden sei außerdem bekannt, dass Mehrwertdienste und Sonderrufnummern hohe Kosten verursachen können. Sie würden nicht annehmen, dass die Kosten für solche Dienste mit einer Flatrate abgedeckt seien.

Datum der Urteilsverkündung: 30.09.2021
Aktenzeichen: 416 HKO 94/21
Gericht: Landgericht Hamburg

Download

Urteil des LG Hamburg vom 30. September 2021 (AZ 416 HKO 94/21)

Urteil des LG Hamburg vom 30. September 2021 (AZ 416 HKO 94/21)

Ansehen
PDF | 3.71 MB

Alles zum Thema: Telekommunikation

Empfohlen (1)
Artikel (24)
Dokumente (8)
Chance für mehr  Verbraucherschutz im TK-Markt nutzen

Chance für mehr Verbraucherschutz im TK-Markt nutzen

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“  | Oktober 2024 

Ansehen
PDF | 360.69 KB
Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Stellungnahme des vzbv | November 2023

Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Stellungnahme des vzbv | November 2023

Stellungnahme zum Konsultationspapier der Bundesnetzagentur zu Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung für die Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau digitaler Infrastruktur

Ansehen
PDF | 153.41 KB
Recht auf Breitband-Grundversorgung für alle | Stellungnahme des vzbv | Mai 2022

Recht auf Breitband-Grundversorgung für alle | Stellungnahme des vzbv | Mai 2022

Stellungnahme zum Fragenkatalog der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Bundestages und zum Kabinettsentwurf einer Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten 

Ansehen
PDF | 247.58 KB
Kundenschutz im Telekommunikationsgesetz

Kundenschutz im Telekommunikationsgesetz

Kurzpapier zur Umsetzung der neuen TKG-Regelungen | Mai 2022

Ansehen
PDF | 264.53 KB
vzbv-Anbieterumfrage: TKG-Minderungsrecht

vzbv-Anbieterumfrage: TKG-Minderungsrecht

Fragebogen für Anbieter von stationären Breitbandanschlüssen 

Ansehen
PDF | 155.38 KB
Urteile (10)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Jana Brockfeld

Jana Brockfeld

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0