Klagestattgebendes Urteil des LG Duisburg vom 08.08.2001(21 0 32/01)
Beworbene Ware war bereits am ersten Verkaufstag nicht vorrätig, der Verbraucher erwartet aber eine angemessene Bevorratung für mindestens 3 Tage.
Urteil des LG Düsseldorf vom 04.04.2001 (12 O 328/00)
Zusätzlich anfallende Auslandssteuern und Gebühren müssen in den Flugpreis einbezogen werden.