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Quelle: opolja - fotolia.com

24.09.2026

GASAG-Sammelklage: BGH verweist Verfahren zurück an das Kammergericht Berlin

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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  • Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Kammergerichts Berlin zur Musterfeststellungsklage gegen die GASAG aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
  • Das Kammergericht muss nun klären, ob für die unterschiedlichen Gaspreise in der Grund- und Ersatzversorgung ein hinreichender sachlicher Grund vorlag.
  • Für betroffene Verbraucher:innen bleibt damit vorerst offen, ob ihnen Rückzahlungen zustehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt das Verfahren weiter.
Henning Fischer

Quelle: vzbv - Gert Baumbach

Henning Fischer
Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband

Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass die Begründung des Kammergerichts Berlin nicht ausreichend war, um die Neukundentarife der GASAG für unwirksam zu erklären. Er hat die Sammelklage daher an das Kammergericht Berlin zurückverwiesen. Dieses muss nun weitere Gesichtspunkte prüfen, die ein Verbot der Tarife stützen können. Der Ausgang des Verfahrens ist also weiterhin offen.

Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie leider weiterhin auf eine Entscheidung darüber warten müssen, ob ihnen Rückzahlungen zustehen. Die Verbraucherzentrale wird das Verfahren für die Verbraucher:innen selbstverständlich fortführen.

Hintergrund

Der Berliner Energieversorger GASAG AG hatte im Jahr 2021 in der Grund- und Ersatzversorgung einen Tarif eingeführt, der je nach Belieferungsbeginn sehr unterschiedliche Gaspreise vorsah. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband war dies rechtswidrig. Der entsprechenden Musterfeststellungsklage gab das Kammergericht im Jahr 2025 statt

In der mündlichen Verhandlung am 22. September 2026 legte der Bundesgerichtshof dar, dass eine solche Preisspaltung nicht in jedem Fall unzulässig sei. Zu prüfen sei, ob ein hinreichender sachlicher Grund vorlag. Dies hat nun das Kammergericht zu prüfen. Der Ausgang des Verfahrens ist somit offen.

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