Urteil des BGH vom 25.11.2014 (XI ZR 169/13)
Anleger mit Interesse an Kapitalschutz müssen im Beratungsgespräch von Anlageberatern über Sonderkündigungsrechte einer Emittentin, bei deren Ausübung das Risiko eines (totalen) Kapitalverlusts besteht, ungefragt aufgeklärt werden.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Durch Informationspflichten und neue Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen Anleger besser vor Risiken des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden.
Seit 2010 gilt die Protokollierungspflicht von Wertpapierberatungen. Doch statt Verbrauchern eine Haftungsgrundlage im Falle einer Falschberatung an die Hand zu geben, gestalten sich die Protokolle in der Praxis wenig aussagekräftig. Der vzbv hat deshalb einen Entwurf für standardisierte...
Der Schutz von Spareinlagen auf Giro-, Tages und Festgeldkonten soll künftig in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden. Der vzbv begrüßt den Gesetzentwurf, fordert die Bundesregierung aber auf, den vorgesehen Schutz von Einlagen über 100.000 Euro zu verbessern.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem Kleinanlegerschutzgesetz vorgelegt, der mehr Transparenz im grauen Kapitalmarkt schaffen soll. Stellungnahme mit einer Einschätzung und Vorschlägen des vzbv ...
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte konkretisiert. Der Vorschlag reicht aus Sicht des vzbv nicht aus, um eine möglichst geringe Kostenbelastung der...
Gesetz ist nur eine Grundlage bei Beratungen für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Andere wichtige Finanzprodukte wie Kapitallebensversicherung oder Bausparverträge bleiben ausgenommen. Der vzbv fordert, das Gesetz auf alle Finanzprodukte auszuweiten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellte heute eine Studie vor, die die Qualität von Beratungsprotokollen zu Geldanlagen und Versicherungen evaluiert. Ihre Qualität lässt offenbar zu wünschen übrig – zum Nachteil der Verbraucher. Der vzbv fordert eine Standardisierung...
Im Anschluss an die erneute Leitzinssenkung durch die Europäische Zentralbank haben etliche Banken auch die von ihnen erhobenen Dispozinsen gesenkt. Aus Sicht des vzbv liegt das Niveau aber weiterhin deutlich zu hoch.
Urteil des OLG Köln vom 06.06.2014 (20 U 48/13)
Der Begriff „worst-case“-Szenario ist nicht dahingehend zu verstehen, dass er eine garantieartige Zusage darstellt, nach der eine noch schlechtere Entwicklung ausgeschlossen bzw. abgesichert werde.