Datum: 19.12.2017

vzbv klagt gegen VW-Händler

Verfahren kann große Bedeutung für Gewährleistungsrecht haben

Ralf Geithe - fotolia.com

Quelle: Ralf Geithe - fotolia.com

  • Der vzbv klagt für einen Verbraucher auf Rückzahlung des Kaufpreises.
  • Wird keine Garantiehaftung übernommen, ist der Verbraucher nach Ansicht des vzbv berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  • Der vzbv strebt die grundsätzliche Klärung einer offenen Rechtsfrage im Gewährleistungsrecht an.

Am 23. November 2017 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Landgericht Bremen Zahlungsklage gegen einen VW-Händler erhoben. Ein vom Dieselskandal betroffener Verbraucher hatte dem vzbv seinen Anspruch abgetreten. Zuvor war der Verbraucher von seinem Kaufvertrag zurückgetreten. Sein Auto-Händler hatte ihm nicht garantieren können, dass durch die von VW angebotene Nachrüstung keine Folgeschäden an seinem Fahrzeug entstehen würden.

„Wir erhoffen uns eine grundsätzliche Klärung durch das Gericht. Die Frage ist, ob Verbrauchern zugemutet werden kann, eine Nachrüstung durchführen zu lassen, wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Auf Anraten des vzbv hatte der betroffene Verbraucher von seinem Händler eine Garantiezusage eingefordert für den Fall, dass die von Volkswagen angebotene Nachrüstung Folgeschäden an seinem Fahrzeug auslösen sollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Volkswagen bereits gegenüber dem vzbv eine weitreichende „Garantie“ übernommen. Das Autohaus wollte die geforderte Garantie jedoch nicht geben. Auch eine Ersatzlieferung wurde nicht angeboten. Somit war nach Auffassung des vzbv der Verbraucher zum Rücktritt berechtigt.

vzbv strebt grundsätzliche Klärung an

In dem Rechtsstreit soll nunmehr geklärt werden, ob sich Verbraucher darauf berufen können, dass ihnen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen. Dabei handelt es sich um eine bisher ungeklärte Rechtsfrage. „Ein positiver Ausgang wäre für das Gewährleistungsrecht insgesamt und für die Rechte der Verbraucher von erheblicher Bedeutung“, so Müller.

Juristisches Nachspiel politischer Forderungen

Seit Bekanntwerden des VW-Skandals hat sich der vzbv dafür eingesetzt, eine für alle Verbraucher positive Lösung zu finden. Mangels geeigneter Klageinstrumente konzentrierten sich die Aktivitäten der Verbraucherschützer weitgehend auf die politische Arbeit.

In zahlreichen Gesprächen mit VW war es dem vzbv gelungen, eine weitreichende Garantie zu erhalten. Die nun eingereichte Klage verfolgt auch das Ziel, den „Wert“ dieser Zusage, nämlich ob sich Verbraucher gegenüber ihrem Händler auf jene berufen können, gerichtlich überprüfen zu lassen.

Ein VW-Kunde mit einem manipulierten Dieselfahrzeug hat dem vzbv seinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegenüber einem VW-Vertragshändler abgetreten. Der vzbv klagt auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich Wertersatz für die Nutzung des Autos. Im Gegenzug würde der Halter das Fahrzeug zurückgeben. Sollte das Gericht der Einziehungsklage stattgeben, erhält der Verbraucher das eingenommene Geld.

Garantiezusage, sollte die von VW angebotene Nachrüstung Schäden am Fahrzeug zur Folge haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte Volkswagen bereits gegenüber dem vzbv eine weitreichende „Garantie“ übernommen. Das Autohaus übernahm die geforderte Garantie  jedoch nicht und bot auch keine Ersatzlieferung an. Somit ist der Verbraucher nach Auffassung des vzbv zum Rücktritt berechtigt.

Hinter dem Fall steht eine grundsätzliche, bislang ungeklärte Rechtsfrage: Können sich Verbraucher darauf berufen, dass die Nachbesserung an einem mangelhaften Produkt nicht zumutbar ist, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen? Ein positiver Ausgang wäre für das Gewährleistungsrecht insgesamt und für die Rechte der Verbraucher von erheblicher Bedeutung.

Die Klage soll Verbrauchern Klarheit bringen, ab wann sie von einem Vertrag zurücktreten können und wo die Grenzen einer zumutbaren Nachbesserung liegen. Es wird aber voraussichtlich einige Jahre dauern, bis die Rechtsfrage endgültig geklärt ist. VW-Kunden, die aus dem gleichen Grund den Kaufvertrag rückgängig machen wollen, können sich auf die Argumentation des vzbv stützen. Bei Klagen, die ab dem Jahr 2018 erhoben werden, müssen Verbraucher jedoch damit rechnen, dass sich die Gegenseite auf die Verjährung der Ansprüche beruft.

Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche unterliegen unterschiedlichen Verjährungsfristen. Der vzbv empfiehlt dringend, Rechtsrat einzuholen. Die Verbraucherzentralen stellen Informationen zur Verfügung, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Verbraucher anwaltlichen Rat einholen.

Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages besteht nur gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs. Der vzbv hat öffentlich von Volkswagen eine umfassende und rechtsverbindliche Garantie für alle Verbraucher gefordert. VW hat daraufhin gegenüber dem vzbv zugesagt, dass die Haltbarkeit der betroffenen Motoren nicht beeinträchtigt werde. Der vzbv hat jedoch weiterreichende Garantien gefordert. Nunmehr soll die Frage nach der individuellen Durchsetzbarkeit und dem Umfang eines solchen Garantieanspruchs gerichtlich geklärt werden. Dies kann mit einer Klage gegen einen Vertragshändler geschehen.

Seit dem Jahr 2002 haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, Zahlungsansprüche gegen Unternehmen an die Verbraucherzentralen oder den vzbv abzutreten. Diese können die Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Im Erfolgsfall erhalten die betroffenen Verbraucher das zugesprochene Geld. Das Prozesskostenrisiko übernimmt die klagende Verbraucherzentrale.

Nein, denn die Einziehungsklage ist relativ aufwendig. Die klagende Organisation muss mit jedem einzelnen Verbraucher eine Abtretungsvereinbarung treffen und über die persönlichen Rechte informieren. Da die Klage immer auf Zahlung gerichtet ist, müssen die Forderungen für jeden Einzelfall ermittelt und nachgewiesen werden. Die Forderungen können jedoch sehr unterschiedlich ausfallen, selbst wenn alle Fälle auf dieselbe verbraucherschädigende Unternehmenspraxis zurückzuführen sind. Der vzbv fordert ein einfacheres Verfahren, um Verbrauchern in Fällen mit vielen Betroffenen besser zu ihrem Recht zu verhelfen. So würde eine Musterfeststellungsklage die Klärung zentraler Rechtsfragen in einem einzigen Verfahren ermöglichen, statt in vielen Einzelverfahren. Davon profitieren Verbraucher, Justiz und Unternehmen. 

Der vzbv hat die Einziehungsklage bisher entweder für einen oder für eine begrenzte Anzahl von Verbrauchern eingesetzt. Dabei ging es uns um die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen, die allen Verbrauchern zugutekommt. So betraf ein Verfahren die Frage, ob Anbieter eine Nutzungsentschädigung für ein fehlerhaftes Produkt verlangen können, wenn dieses innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung ausgetauscht wird. Nach Anhörung des Europäischen Gerichtshofs entschied der Bundesgerichtshof die Frage zugunsten der betroffenen Verbraucherin. Das beklagte Unternehmen musste ihr das zu Unrecht eingenommene Geld zurückzahlen. Alle anderen Verbraucher profitierten von einer anschließenden Gesetzesänderung.

Downloads

vzbv brings legal action against VW dealer | Press Release | 19 December 2017

vzbv brings legal action against VW dealer | Press Release | 19 December 2017

vzbv brings legal action against VW dealer | Press Release | 19 December 2017

Ansehen
PDF | 43.24 KB
Q&A about the claim against an authorised Volkswagen (VW) dealer | 19 December 2017

Q&A about the claim against an authorised Volkswagen (VW) dealer | 19 December 2017

G&A about the claim against an authorised Volkswagen (VW) dealer | 19 December 2017

Ansehen
PDF | 40.03 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Heiko Dünkel

Leiter Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0