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Quelle: Jan Zappner - vzbv

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Politikcheck

Bewertung der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus den Jahren 2017-2021 aus Verbrauchersicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet regelmäßig die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht: Welche verbraucherpolitischen Vorhaben hat die Regierung begonnen, welche abgeschlossen? Und wie viele Kernforderungen des vzbv wurden umgesetzt?

Bewertungszeit: Gesamtbilanz

Status der Umsetzung von Regierungsvorhaben

Wählen Sie den Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode, für welchen der Stand des Verfahrens und die Bewertung angezeigt werden.
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Noch nicht bewertbar
Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
  1. photographee.eu - Fotolia.com

    Quelle: photographee.eu - Fotolia.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Breitbandausbau

    Schnelles Internet gehört zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss.

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    Breitbandausbau

    Schnelles Internet gehört zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss.

    Warum ist das wichtig?

    Oberste Priorität der Bundesregierung beim Breitbandausbau muss sein, dass alle Verbraucher in einer angemessenen Geschwindigkeit surfen können. Wer keinen schnellen Internetanschluss hat, wird immer mehr abgehängt. Alle Verbraucher sollten ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir gestalten den Weg in die Gigabit-Gesellschaft mit höchster Priorität. Deshalb wollen wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus.“

    Was fordert der vzbv?

    Der Ansatz der Bundesregierung zum Ausbau der Netze ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist es erforderlich, in zeitlicher Hinsicht ehrgeizigere Ziele zu verfolgen. Der vzbv fordert daher eine Umsetzung des rechtlichen Anspruchs auf schnelles Internet noch in dieser Legislaturperiode. Der vzbv schlägt zudem vor, den Rechtsanspruch auf schnelles Internet und Universaldienst sinnvoll miteinander zu verbinden. Sofern keine entsprechende Infrastruktur über alle Technologien hinweg vorhanden ist, muss diese zur Verfügung gestellt oder ausgebaut werden. Auch sollte die Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, Versorgungs- und Ausbauverpflichtungen anzuordnen und durchzusetzen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Ende April 2021 wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) im Bundestag beschlossen, die auch die neuen Regeln zum Rechtsanspruch auf schnelles Internet und dem Breitband-Universaldienst beinhaltet. Aus Verbrauchersicht ist die gewählte Umsetzung in der Gesetzesnovelle enttäuschend. Es werden überwiegend europarechtliche Minimalvorgaben implementiert, die ohnehin national umgesetzt werden mussten. Das Recht auf schnelles Internet bietet in jetziger Ausgestaltung keinen qualitativen Mehrwert gegenüber dem Universaldienst. Zudem ist keine anfängliche Mindestbandbreite im Gesetz definiert. Qualitative Anforderungen an den Universaldienst sollen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Novelle vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages, in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

    Abgeschlossen
  2. Straße mit Diesel-Fahrverbot

    Quelle: Riko Best - fotolia.com

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt

    Fahrzeugumrüstung verbraucherfreundlich gestalten und Fahrverbote verhindern

    Aus Sicht des vzbv müssen Fahrverbote vermieden werden, Kosten für Umrüstungen dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

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    Fahrzeugumrüstung verbraucherfreundlich gestalten und Fahrverbote verhindern

    Aus Sicht des vzbv müssen Fahrverbote vermieden werden, Kosten für Umrüstungen dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

    Warum ist das wichtig?

    Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Auto kaufen, verlassen sie sich auf die Angaben zu Spritverbrauch und Schadstoffausstoß. Die Realität sieht oft anders aus: Höherer Spritverbrauch kostet die Verbraucher Geld, zu hoher Schadstoffausstoß belastet die Umwelt und macht krank. Realistischere Testverfahren und konsequente Überwachung der Fahrzeuge auch nach der Zulassung sollen für zuverlässige Angaben sorgen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.“

    „Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand.“

    Was fordert der vzbv?

    Das Bekenntnis zur Vermeidung von Fahrverboten ist zu begrüßen. Für Diesel-Besitzer ist jedoch eine verbindliche Aussage der Bundesregierung notwendig, dass die Hersteller verpflichtet werden, Hardware-Nachrüstungen für Euro5-Diesel-Pkw anzubieten. Die Kosten dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die im Nationalen Forum Diesel beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, um Fahrverbote in allen Städten zu verhindern. Allerdings sind die NO2-Belastungen auch aufgrund des geringeren Verkehrs gesunken, so dass keine weiteren Fahrverbote verhängt wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat sieben NOx-Minderungssysteme zugelassen und auf der Website hinreichend für die Verbraucher Informationen zur Verfügung gestellt. Einige Hersteller von Nachrüstsystemen haben aufgrund der mangelnden Nachfrage im Januar 2021 Insolvenz angemeldet. Die Hersteller beteiligen sich zum Teil an den Kosten. Aufgrund pandemiebedingter Verkehrsreduzierung sowie durch eine Flottenerneuerung sind keine weiteren Fahrverbote erlassen worden. Bereits beschlossene Fahrverbote (z.B. Mainz) sind wieder abgesagt worden, weil die NOx-Belastungen so gesunken sind, dass auch andere Maßnahmen als ausreichend angesehen werden. Damit ist der Druck für Verbraucher gesunken, ihre Dieselfahrzeuge nachrüsten zu lassen.

    Abgeschlossen
  3. Personenbeförderungsgesetz modernisieren

    Quelle: Rostislavsedlacek – 123rf.com

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Personenbeförderungsgesetz modernisieren und digitale Mobilitätsplattform schaffen

    Der vzbv fordert innovative Mobilitätsdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs an ihren Bedürfnissen.

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    Personenbeförderungsgesetz modernisieren und digitale Mobilitätsplattform schaffen

    Der vzbv fordert innovative Mobilitätsdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs an ihren Bedürfnissen.

    Warum ist das wichtig?

    Moderne attraktive Mobilitätsdienstleistungen dürfen Verbrauchern nicht verwehrt werden. Deshalb muss der Rechtsrahmen flexibler und innovativer werden.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden.“

    „Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren.“

    Was fordert der vzbv?

    Verbrauchern muss der Zugang zu innovativen Mobilitätsdienstleistungen ermöglicht werden. Dabei muss die Einhaltung von Sozial- und Verbraucherschutzstandards sichergestellt werden. Verbraucher müssen einfach und datensparsam mit Mobilitätsplattformen ihre Fahrten planen, buchen und bezahlen können.

    Um das Angebot im öffentlichen Verkehr stärker an den Bedürfnissen der Verbraucher auszurichten, sollte die Einrichtung einer institutionellen Fahrgaststimme auf den Weg gebracht werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der vzbv begrüßt, dass eine Modernisierung vor allem im Bereich Sammelfahrten (Ride-Pooling), im ÖPNV- und Mietwagenbereich sowie bei Mobilitätsplattformen genehmigungsfähig gemacht werden. Der vzbv sieht jedoch die Gefahr, dass aufgrund der hohen bürokratischen Hürden sowie Kontrollpflichten, nur in wenigen Städten neue Mobilitätslösungen zugelassen werden. Um die Verkehrswende anzukurbeln, müssen Verbraucher attraktive, flexible, digitale Mobilitätsdienste über den klassischen ÖPNV und das Taxi hinaus zur Auswahl angeboten werden. Das beschlossene Gesetz ist nach Auffassung des vzbv wenig geeignet, öffentliche Mobilität für Verbraucher attraktiver zu machen und könnte die Verkehrswende sogar verhindern. Der vzbv fordert daher in der nächsten Legislaturperiode die Regelungen zu überprüfen und das Personenbeförderungsgesetz in ein Mobilitätsgesetz zu überführen. 

    Abgeschlossen
  4. Automatisiertes und autonomes Fahren rechtssicher gestalten

    Quelle: Andriy Popov - 123rf.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Automatisiertes und autonomes Fahren rechtssicher gestalten

    Automatisiertes und autonomes Fahren braucht klare Regeln um einen wirklichen Mehrwert für Verbraucher zu bieten.

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    Automatisiertes und autonomes Fahren rechtssicher gestalten

    Automatisiertes und autonomes Fahren braucht klare Regeln um einen wirklichen Mehrwert für Verbraucher zu bieten.

    Warum ist das wichtig?

    Fahrerlose Autos oder Fahrzeuge, die untereinander und mit der Umwelt kommunizieren: Was sich wie Science-Fiction anhört, ist bereits in der Testphase und wird in ein paar Jahren Realität sein. Für Verbraucherinnen und Verbraucher verspricht das automatisierte und vernetzte Fahren mehr Komfort, Flexibilität und Sicherheit. Die Schattenseite der Digitalisierung: Verkehrs- und Fahrdaten werden gesammelt und ausgewertet.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen einen Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit.“

    „Bis zum Ende der Legislaturperiode werden wir die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigneten Infrastrukturen schaffen. Wir wollen die Haftungsregelungen beim Einsatz autonomer Systeme (z. B. selbstfahrende Kfz, Roboter) mit dem Ziel auf den Prüfstand stellen, um gegebenenfalls drohende Haftungslücken zu schließen.“

    Was fordert der vzbv?

    Neben den technischen Rahmenbedingungen sind insbesondere rechtliche Fragen zu klären, bevor Autos mit Hochautomatisierung und Vernetzung auf die Straßen dürfen. Das Verkehrsrecht muss an Situationen angepasst werden, in denen autonome Systeme die Führung eines Wagens übernehmen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Gesetzesänderung ermöglicht die Zulassungen verschiedener autonomer Mobilitätsformen wie zum Beispiel fahrerlose Kleinbusse und Autos. Die gefundenen Regelungen sind nicht ausreichend, um Vertrauen in diese neuen Fahrzeuge zu erhöhen. Es bleiben viel zu viele Fragen offen, um autonomes Fahren gerade für die zukünftigen Mitfahrer und andere Verkehrsbeteiligte sicher zu machen. Die digitale Transformation der Mobilität muss immer den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Der bisher ausgebliebene gesellschaftliche Dialog zur Einführung fahrerloser Mobilität muss nachgeholt werden und der Gesetzesrahmen mit den Anforderungen der Bürger abgeglichen werden. 

    Begonnen
  5. Private Altersvorsorge stärken

    Quelle: contrastwerkstatt – fotolia.com

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt

    Private Altersvorsorge stärken

    Die private Altersvorsorge muss reformiert werden, um Verbrauchern die private Vorsorge fürs Alter zu ermöglichen.

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    Private Altersvorsorge stärken

    Die private Altersvorsorge muss reformiert werden, um Verbrauchern die private Vorsorge fürs Alter zu ermöglichen.

    Warum ist das wichtig?

    Die gesetzliche Rente allein wird für viele Verbraucherinnen und Verbraucher im Alter nicht reichen. Zusätzliche private Vorsorge ist daher unausweichlich. Das Problem: Viele Anlageprodukte sind zu teuer und werfen gleichzeitig zu wenig Rendite ab. Verbraucher verlieren dadurch bares Geld. Nicht wenige Verbraucher verharren im Nichtstun, da sie den komplexen Produktvergleich scheuen oder kein Vertrauen in den provisionsgesteuerten Finanzvertrieb haben. Vielen fehlt somit die dringend benötigte Absicherung für ein gutes Leben im Alter.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv unterstützt die Zielrichtung, die Produktqualität bei der Altersvorsorge absichern zu wollen. Das Standard-Produkt muss einfach, kostengünstig und renditestark sein. Daneben sollte der Zugang zum Produkt, beispielsweise durch eine Opt-out-Lösung, erleichtert werden.

    So würden zwei Vorteile erreicht: Die Vertriebskosten ließen sich reduzieren und die Verbreitung der Altersvorsorge erhöhen. Am Dialogprozess sollte nicht nur die Versicherungswirtschaft beteiligt sein, sondern insbesondere unabhängige Akteure, die die Bedarfe der Verbraucher bei der Entwicklung des Standard-Produktes ins Zentrum stellen können.

    Im europäischen Ausland, etwa in Schweden und Großbritannien, gibt es gute Beispiele dafür, wie ein Standardprodukt helfen kann, die Menschen am Kapitalmarkt und damit am Produktivvermögen der Wirtschaft zu beteiligen.

    Die zuständigen Bundesministerien für Finanzen und Arbeit und Soziales sollten mit Blick auf die Arbeit der Rentenkommission eine gesetzliche Lösung für ein effizientes Altersvorsorgestandardprodukt vorlegen. Die Kommission sollte diese in ihre Gesamtempfehlung zur dauerhaften Stabilisierung des Rentensystems einfließen lassen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Zwar wurde der angekündigte Dialog seitens des Bundesministeriums der Finanzen auch unter Beteiligung des Verbraucherschutzes im April durchgeführt. Allerdings sind keine Reformschritte gefolgt. Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Standardprodukt wurde nicht eingeführt.

    Begonnen
  6. finanzaufsicht-mann-mit-fernglas-fotoliaxiv_fotolia_8712421.jpg

    Quelle: FotoliaXIV – fotolia.com

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt

    Finanzaufsicht bei der BaFin stärken

    Beim Vertrieb von Finanzanlageprodukten müssen einheitliche Aufsichtsstandards gelten.

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    Finanzaufsicht bei der BaFin stärken

    Beim Vertrieb von Finanzanlageprodukten müssen einheitliche Aufsichtsstandards gelten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten ist uneinheitlich. Während Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleistungsinstitute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden, unterliegen freie Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Industrie- und Handelskammern oder der Gewerbeämter.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv tritt dafür ein, die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlageprodukten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu bündeln. Das betrifft neben den freien Finanzanlagevermittlern auch die freien Versicherungsvermittler, soweit sie kapitalansparende Versicherungen vertreiben.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Im Mai 2020 wurde der Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin im Bundestag diskutiert. Der Gesetzentwurf ist aus Sicht des vzbv zu begrüßen. Der Beschluss sollte am 17. Juni 2020 erfolgen, wurde aber auf Druck der CDU verschoben – bis heute. Wünschenswert wäre es, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu beschließen.

    Beratung im Bundestag
    Begonnen
  7. gesundheit_monkey_business_fotolia_91502345_s.jpg

    Quelle: Monkey Business - fotolia.com

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Gesetzliche Krankenversicherung verbraucherfreundlich reformieren

    Die Gesetzliche Krankenversicherung muss wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, um Verbraucher vor Kostensteigerungen zu schützen.

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    Gesetzliche Krankenversicherung verbraucherfreundlich reformieren

    Die Gesetzliche Krankenversicherung muss wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, um Verbraucher vor Kostensteigerungen zu schützen.

    Warum ist das wichtig?

    Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen zurzeit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent – Tendenz steigend. Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Seitdem ist der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben und damit gedeckelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 7,3 Prozent – plus Zusatzbeitrag. Alle Ausgabensteigerungen in der Versorgung müssen allein die Versicherten über Zusatzbeiträge bezahlen. Angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen werden diese stetig steigen und viele Verbraucherinnen und Verbraucher überfordern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.“

    Was fordert der vzbv?

    Gesetzlich Versicherte müssen finanziell entlastet und der Preiswettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen muss entschärft werden. Um im Wettbewerb mit anderen Kassen zu bestehen und Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Krankenkassen, Ausgaben zu vermeiden und ihre Zusatzbeiträge möglichst niedrig zu halten. Sinnvoller ist es aber, den Wettbewerb um mehr Service- und Versorgungsqualität zwischen den Krankenkassen zu steigern. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der GKV ist aus Verbrauchersicht unerlässlich. Die Kosten müssen zukünftig wieder gerecht verteilt und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen bezahlt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Durch die Bundesregierung wurde das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgelegt und zum 1. Januar 2019 umgesetzt. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr zu begrüßen. Aus Sicht des vzbv ist dies jedoch nicht ausreichend. Verbraucher benötigen mehr Transparenz über das Agieren und die Leistungen der einzelnen Krankenkassen, insbesondere über das jeweilige Genehmigungsverhalten. Nur so können sie Krankenkassen umfassend beurteilen und eine fundierte Wahl treffen. Die Bundesregierung muss den Qualitätswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb stärken.

    Abgeschlossen
  8. Pflegerin mit Seniorin

    Quelle: photographee - fotolia.de

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Pflegeleistungen nicht allein durch Verbraucher finanzieren

    Pflegeleistungen dürfen nicht allein durch die Verbraucher finanziert werden, die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung müssen regelmäßig angepasst werden.

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    Pflegeleistungen nicht allein durch Verbraucher finanzieren

    Pflegeleistungen dürfen nicht allein durch die Verbraucher finanziert werden, die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung müssen regelmäßig angepasst werden.

    Warum ist das wichtig?

    Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit erhalten gesetzlich Versicherte Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) – allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen immer mehr aus eigener Tasche dazu bezahlen, denn die Kosten für Pflegeleistungen steigen seit Jahren, etwa durch höhere Löhne. Gleichzeitig wurden die Leistungssätze der SPV nicht regelmäßig angepasst.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Eine gute und verlässliche Pflege ist für immer mehr Betroffene und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung.“

    „Dazu werden wir ein Sofortprogramm Pflege und darüber hinaus eine ‚Konzertierte Aktion Pflege‘ zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Situation in der Pflege auf den Weg bringen.“

    „In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv fordert eine gesetzliche Regelung, die eine automatische, jährliche Angleichung der Leistungen an die tatsächliche Kostenentwicklung nach eindeutig festgelegten Kriterien (Bruttolohnentwicklung, Preisentwicklung) vorschreibt. In der Vergangenheit unterlassene Erhöhungen müssen bei den nächsten Anpassungen zusätzlich nachgeholt werden.

    Daneben muss auch die Pflegerechtsberatung finanziell gestärkt und ausgebaut werden. Pflegebedürftige Verbraucher und ihre Angehörigen benötigen eine unabhängige, niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Rechtsberatung, um sich im Leistungsgeflecht der sozialen Pflegeversicherung zurechtzufinden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Pflege, insbesondere zur Verbesserung der Situation von professionell Pflegenden, wurden u. a. im Rahmen der Konzertierten Aktion für Pflege angegangen. Zudem wurde durch die Bundesregierung das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz umgesetzt. Fragen zur langfristigen Finanzierung der Soziale Pflegeversicherung sind weiterhing nicht geklärt. Ebenso wurde auf die hohen und steigenden finanziellen Belastungen von Verbrauchern im Fall von Pflegebedürftigkeit bislang nicht reagiert. 

    Begonnen
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    Quelle: georgejmclittle - 123RF.com

    4 von 5 Sternen.
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    Digitalisierung bei Gesundheit und Pflege weiterentwickeln

    Auch im Gesundheits- und Pflegebereich gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung, die kann Vorteile für Verbraucher haben, wenn ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

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    Digitalisierung bei Gesundheit und Pflege weiterentwickeln

    Auch im Gesundheits- und Pflegebereich gewinnt die Digitalisierung an Bedeutung, die kann Vorteile für Verbraucher haben, wenn ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

    Warum ist das wichtig?

    E-Health kann viele Chancen bieten und Patienten Vorteile bringen, etwa durch eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung der Patienten, Zeitersparnis und bessere Kommunikation mit dem Arzt. E-Health hat das Potential für eine ergänzende oder alternative Versorgung, etwa über Fernbehandlungen. Das schafft Wahlfreiheit und verkürzt lange Wege, etwa für Patienten im ländlichen Raum.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken.“

    „Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.“

    Was fordert der vzbv?

    Die Nutzung von digitalen Anwendungen geschieht heute überwiegend unter Preisgabe höchst sensibler persönlicher Daten außerhalb der regulären Gesundheitsversorgung. Datenschutzkonforme und qualitativ hochwertige Angebote sind Mangelware und Nutzer sind weitgehend auf sich allein gestellt, wenn sie Informationen und vergleichbare Bewertungen suchen. Hier für Transparenz zu sorgen, ist Aufgabe der Bundesregierung. Sie muss außerdem dafür sorgen, dass sich die reguläre Gesundheitsversorgung telemedizinischen Angeboten dynamisch öffnet. Zudem muss der Pflegesektor bei der Diskussion zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zukünftig stärker einbezogen werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Durch die Bundesregierung wurden im Rahmen von mehreren Gesetzgebungsverfahren verschiedene Einzelmaßnahmen angestoßen. Von besonderer Bedeutung ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz, welches die verpflichtende Einführung einer elektronischen Patientenakte vorsieht. Darüber hinaus wurde das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, welches die Einführung eines elektronischen Rezeptes und die Abschaffung des Verbots der ärztlichen Fernverordnung vorsieht, beschlossen, wodurch z. B. die Ausstellung eines Arzneimittelrezeptes im Rahmen einer Videosprechstunde ermöglicht wird. Weitere Maßnahmen sind mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz) vorgesehen, u.a. wurde die Erstattung von digitalen Anwendungen (z.B. Gesundheits-Apps) durch die Krankenkassen ermöglicht und die Einbindung der Pflege in die Telematikinfrastruktur vorgenommen. Allerdings fordert der vzbv ganz konkret die Kostenübernahme von digitalen Assistenzsystemen durch die Pflegeversicherung, damit die Digitalisierung bei den Pflegebedürftigen ankommt und sie für Pflegekräfte Erleichterung schaffen kann. Fragen hinsichtlich des Umgangs mit den sensiblen Gesundheitsdaten wurden durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz angegangen. Die Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung wurde bislang nicht angegangen. Ebenso muss die Bundesregierung zwingend mehr Transparenz schaffen und Verbraucher stärker bei der Umsetzung einbinden.

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  10. fotolia_107501575_plastimuell_animaflora_m.jpg

    Quelle: Animaflora - Fotolia.com

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Nachhaltigen Konsum stärken

    Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist.

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    Nachhaltigen Konsum stärken

    Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist.

    Warum ist das wichtig?

    Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert darauf, dass Kleidung, Lebensmittel oder Elektrogeräte nicht auf Kosten der Umwelt oder der Menschen, die sie herstellen, produziert werden. Diese Verbraucher möchten ihren Lebensstil hin zu einem nachhaltigeren Konsum verändern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickeln sowie das ‚Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum‘ weiter stärken. Wir werden auf die Stärkung der ökologischen Standards in der EU-Öko-Design-Richtlinie hinwirken.“

    „Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

    Was fordert der vzbv?

    Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist. Dazu gehören etwa Regeln zur umweltverträglichen Rohstoffgewinnung oder Arbeitsschutzstandards. Für Bio-Lebensmittel gibt es etwa die bewährte EG-Öko-Verordnung, die gesetzliche Mindeststandards für die ökologische Produktion vorschreibt. Nur wenn diese Standards eingehalten werden, dürfen Produkte das grüne Blatt mit den Eurosternen tragen und als „biologisch erzeugt“ bezeichnet werden. Auch für die soziale und ökologische Dimension anderer Produkte müssen gesetzliche Mindestanforderungen geschaffen werden. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der Staatssekretärsausschuss Nachhaltige Entwicklung hat am 26. April 2021 über die Weiterentwicklung des NPNK entschieden. Während einer Dialogveranstaltung im November 2020 und in der Dialoggruppe zum Staatssekretärsausschuss hat der vzbv Input zum Verfahren gegeben. Ein Entwurf liegt jedoch noch nicht öffentlich vor. Ob ein eigener Haushaltstitel für das Programm und das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum eingerichtet wird, ist unklar. 

    Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat ergeben, dass nur 16 bis 18 Prozent der deutschen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht nachkommen. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deshalb einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz erarbeitet, der am 10. Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Der vzbv bewertet das Gesetz als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf: So müssen Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Lieferkettenstufen nur abgestuft umgesetzt werden, zunächst sind nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden von der Regelung betroffen. Außerdem wird zivilrechtliche Haftung bei Verstößen explizit ausgeschlossen. Zu begrüßen ist, dass der Bundestag dafür gesorgt hat, dass das Gesetz, anders als im Regierungsentwurf vorgehsehen, auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland und Tochterunternehmen deutscher Konzerne gilt.

    Die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich Anfang Januar 2019 in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Der vzbv begrüßt diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisiert aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.

    Abgeschlossen

Der vzbv fragt…

Bundesministerinnen und -minister stehen dem Verbraucherzentrale Bundesverband Rede und Antwort zu ihrem Einkaufsverhalten und ihren Plänen für einen besseren Verbraucherschutz.

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#vzbvfragt: Christine Lambrecht

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht.

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#vzbvfragt: Svenja Schulze

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Umwelt und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze.

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#vzbvfragt: Dorothee Bär

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär.

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#vzbvfragt: Julia Klöckner

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner.

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#vzbvfragt: Hubertus Heil

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.