Gesetzliche Krankenversicherung verbraucherfreundlich reformieren

Patient im Arztgespräch

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Die Gesetzliche Krankenversicherung muss wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, um Verbraucher vor Kostensteigerungen zu schützen.

- Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
Abgeschlossen

Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen zurzeit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent – Tendenz steigend. Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Seitdem ist der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben und damit gedeckelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 7,3 Prozent – plus Zusatzbeitrag. Alle Ausgabensteigerungen in der Versorgung müssen allein die Versicherten über Zusatzbeiträge bezahlen. Angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen werden diese stetig steigen und viele Verbraucherinnen und Verbraucher überfordern.

„Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.“

Gesetzlich Versicherte müssen finanziell entlastet und der Preiswettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen muss entschärft werden. Um im Wettbewerb mit anderen Kassen zu bestehen und Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Krankenkassen, Ausgaben zu vermeiden und ihre Zusatzbeiträge möglichst niedrig zu halten. Sinnvoller ist es aber, den Wettbewerb um mehr Service- und Versorgungsqualität zwischen den Krankenkassen zu steigern. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der GKV ist aus Verbrauchersicht unerlässlich. Die Kosten müssen zukünftig wieder gerecht verteilt und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen bezahlt werden.

Durch die Bundesregierung wurde das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgelegt und zum 1. Januar 2019 umgesetzt. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr zu begrüßen. Aus Sicht des vzbv ist dies jedoch nicht ausreichend. Verbraucher benötigen mehr Transparenz über das Agieren und die Leistungen der einzelnen Krankenkassen, insbesondere über das jeweilige Genehmigungsverhalten. Nur so können sie Krankenkassen umfassend beurteilen und eine fundierte Wahl treffen. Die Bundesregierung muss den Qualitätswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb stärken.

Downloads

Qualitätswettbewerb der Krankenkassen beachten | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)

Qualitätswettbewerb der Krankenkassen beachten | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)

Qualitätswettbewerb der Krankenkassen beachten | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) | 7. Mai 2018

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Qualitätswettbewerb der Krankenkassen ermöglichen | Stellungnahme des vzbv zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz | 5.10.2018

Qualitätswettbewerb der Krankenkassen ermöglichen | Stellungnahme des vzbv zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz | 5.10.2018

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Verbraucher brauchen Transparenz über das Agieren der einzelnen Krankenkassen | Stellungnahme des vzbv | 23. April 2019

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