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Quelle: Jan Zappner - vzbv

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Politikcheck

Bewertung der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus den Jahren 2017-2021 aus Verbrauchersicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet regelmäßig die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht: Welche verbraucherpolitischen Vorhaben hat die Regierung begonnen, welche abgeschlossen? Und wie viele Kernforderungen des vzbv wurden umgesetzt?

Bewertungszeit: Gesamtbilanz

Status der Umsetzung von Regierungsvorhaben

Wählen Sie den Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode, für welchen der Stand des Verfahrens und die Bewertung angezeigt werden.
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Noch nicht bewertbar
Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
  1. Stronger together: people joining hands in a huddle

    Quelle: Redpixel - Fotolia.com

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Kollektiven Rechtsschutz stärken

    Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, die Musterfeststellungsklage schnellstmöglich einzuführen. Verbraucher müssen bei Massenschäden unkompliziert entschädigt werden.

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    Kollektiven Rechtsschutz stärken

    Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, die Musterfeststellungsklage schnellstmöglich einzuführen. Verbraucher müssen bei Massenschäden unkompliziert entschädigt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Das Auto hält nicht, was es verspricht? Die Gaspreise wurden unrechtmäßig erhöht? Verbraucher bekommen selten ihr Geld zurück, wenn sie durch den Rechtsverstoß eines Unternehmens geschädigt wurden. Sie müssen einzeln klagen und das volle Kostenrisiko tragen. Es braucht dringend eine Klagemöglichkeit, bei der die Rechte der Verbraucher auf Entschädigung gebündelt geklärt werden.

    In einer Musterfeststellungsklage könnte ein Verband den Anspruch auf Schadensersatz in einem Verfahren gerichtlich klären lassen. Statt vieler Einzelklagen gäbe es eine Klage für alle.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern. Wir wollen die Klagebefugnis auf festgelegte qualifizierte Einrichtungen beschränken, um eine ausufernde Klageindustrie zu vermeiden. Bewährte wirtschaftliche Strukturen sollen nicht zerschlagen werden.

    Wir werden drohende Verjährungen zum Jahresende 2018 verhindern und deshalb das Gesetz (spätestens) zum 1. November 2018 in Kraft treten lassen.

    Wir werden für die Einleitung des Verfahrens die schlüssige Darlegung und Glaubhaftmachung einer Mindestzahl von zehn individualisierten Betroffenen sowie für die Durchführung des Verfahrens von 50 Anmelderinnen und Anmeldern zum Klageregister in einer Frist von zwei Monaten festsetzen, um die Effektivität des Verfahrens für Gerichte und Parteien zu gewährleisten.

    Die Feststellungen des Urteils sind für die Beklagte oder den Beklagten und die im Klageregister angemeldeten Betroffenen bindend. Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die Anmeldung bis zum Beginn der ersten mündlichen Verhandlung zurückgenommen ist.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv schlägt fünf Eckpunkte zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vor:

    1. Verbandsklage leitet Musterverfahren ein
    Bislang können Verbraucherverbände auf Unterlassung klagen. So zwingen sie Unternehmen, Rechtsverstöße ab sofort einzustellen. Damit aber auch bereits betroffene Verbraucher entschädigt werden, sollte über eine Verbandsklage ein Musterverfahren eingeleitet werden können.

    2. Wenige Einzelfälle reichen aus
    Maximal zehn Einzelfälle sollten ausreichen, um eine Musterfeststellungsklage anstoßen zu können. Denn jede einzelne Fallrecherche ist aufwendig, kostet Zeit und verzögert das Verfahren.

    3. Klage muss Verjährung automatisch aussetzen
    Startet ein Musterfeststellungsverfahren, muss automatisch die Verjährung gehemmt werden. Nur so haben Verbraucher eine echte Chance auf Entschädigung, denn individuelle Ansprüche würden andernfalls bei langen Verfahren verjähren.

    4. Urteil muss bindend sein
    Auf ein Gerichtsurteil müssen sich betroffene Verbraucher verlassen, also verbindlich berufen können. Geschädigte müssen das Geld, das ihnen zusteht, einfacher einfordern können. Nachgelagerte Schlichtungsverfahren könnten dabei helfen, individuelle Zahlungsansprüche verbindlich zu berechnen.

    5. Verbraucher entschädigen
    Ein Musterverfahren muss auch mit einem Vergleich enden können. Dieser muss nicht nur die Klärung (Feststellung) des Sachverhalts umfassen, sondern auch Entschädigungszahlungen an betroffene Verbraucher ermöglichen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Am 14. Juni 2018 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Das ist ein großer Gewinn für Verbraucher, die ab dem 1. November 2018 einfacher ihr Recht in Massenschadensfällen durchsetzen können. 

    Trotzdem entspricht das Gesetz in einigen Punkten nicht den Vorstellungen des vzbv. Verbraucher müssen sich weiterhin frühzeitig entscheiden, ob sie an einer Klage teilnehmen möchten – und somit mit dem Risiko leben, dass ein Urteil für sie auch negativ ausfallen kann.

    Unklarheiten bei der Verjährungshemmung führen mittlerweile zu genau den Rechtsunsicherheiten für Verbraucher, vor denen der vzbv bereits im Gesetzgebungsverfahren gewarnt hatte. 

    Auch wenn ein Verband klagebefugt ist, bleibt noch unklar, ob er von seinem Klagerecht auch Gebrauch machen kann. Das hängt mit der unzureichenden Regelung von Haftungsrisiken zusammen. Denn auch ein negatives Urteil soll laut Gesetz für angemeldete Geschädigte verbindlich sein. In diesem Fall wären Regressforderungen an den klagenden Verband denkbar. Für den vzbv soll dieses Risiko zwar abgefangen werden. Das Gesetz sagt jedoch nichts dazu, wie andere Verbände ihr Haftungsrisiko absichern können.

    Abgeschlossen
  2. Mann steuert Geräte mit Smart Home

    Quelle: Halfpoint – AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt

    Produkthaftung in der digitalen Welt stärken

    Verbraucher müssen vor Schäden durch Softwareschwachstellen besser geschützt werden.

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    Produkthaftung in der digitalen Welt stärken

    Verbraucher müssen vor Schäden durch Softwareschwachstellen besser geschützt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Das bestehende deutsche Produkthaftungsgesetz, welches auf der über 30 Jahre alten europäischen Richtlinie beruht, ist aus Sicht des vzbv nicht in der Lage die Haftungsfragen, die sich im digitalen Zeitalter stellen, adäquat zu regeln. Die zunehmende technische Komplexität und eine durch die Vernetzung von Geräten bedingte Vielzahl möglicher Schadensverursacher stellen die bisherigen gesetzlichen Regelungen in Frage.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden das Produktsicherheitsrecht novellieren, um die IT-Sicherheit in verbrauchernahen Produkten zu erhöhen. Dazu werden wir u. a. das Produkthaftungsrecht anpassen, Mindeststandards vorschreiben und die Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung prüfen. Darüber hinaus werden wir ein europaweit gültiges IT-Sicherheits-Gütesiegel etablieren.“

    Was fordert der vzbv?

    Die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung an das digitale Zeitalter ist eine Kernforderung des vzbv. Verbraucher müssen vor Schäden durch Softwareschwachstellen besser geschützt werden. Die Bundesregierung sollte sich aktiv in die laufende Diskussion zur möglichen Überarbeitung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie einbringen. Die Prüfung der Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung begrüßt der vzbv. Ein solches Konzept hätte den Vorteil, dass Verbraucher neben dem Verkäufer einen weiteren Schuldner in Anspruch nehmen könnten.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Europäische Kommission hat im Februar 2020 ein Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht, in dem auch Haftungsfragen thematisiert werden. Zu diesem Weißbuch hat die Bundesregierung Stellung bezogen. Sie regt darin v.a. eine Klärung des Produktbegriffs und eine Überprüfung des „Inverkehrbringens“ an, um der Situation gerecht zu werden, dass KI-Systeme sich auch nach Inverkehrgabe noch verändern können. Die Bundesregierung spricht sich generell gegen Änderungen an der Beweislast aus. Ende April 2021 wird ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Regulierung von KI erwartet. Eine Überarbeitung der allgemeinen Produkthaftungsrichtlinie ist für Ende 2021 oder Anfang 2022 geplant.

    Aus Sicht des vzbv reicht dies nicht aus, um für den Verbraucher einen verlässlichen Rechtsrahmen der Produkthaftung in Bezug auf KI zu schaffen.

    Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission Ende 2020 einen Verordnungsvorschlag für die Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) gestartet. Der Verordnungsvorschlag ist vom Anwendungsbereich her nicht geeignet, um ein gesetzliches Mindestniveau an IT-Sicherheit sowie ein europäisches IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Geräte zu etablieren. Des Weiteren sieht das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ein nationales IT-Sicherheitskennzeichen vor. Aus Sicht des vzbv bedarf es auf europäischer Ebene noch konkrete Regulierungsvorschläge, um ein verpflichtendes Mindestniveau an IT-Sicherheit für vernetzte Geräte zu etablieren. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wird aller Vorrausicht nach noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. 

    Begonnen
  3. Algorithmenkontrolle in der Digitalen Welt

    Quelle: vzbv

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Algorithmen-Kontrolle einführen

    Der zunehmende Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz bei Entscheidungsprozessen wirft gesellschaftliche und ethische Fragen auf.

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    Algorithmen-Kontrolle einführen

    Der zunehmende Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz bei Entscheidungsprozessen wirft gesellschaftliche und ethische Fragen auf.

    Warum ist das wichtig?

    Algorithmen spielen in immer mehr Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Unternehmen bestimmen mit Hilfe von Alexa und Co, welche Angebote Verbraucher erhalten. Energieversorger wissen durch Smart-Home-Geräte, ob die Bewohner zu Hause sind, und Navigationsdienste entscheiden über die beste Strecke durch den Verkehr. Unklar ist, aufgrund welcher Kriterien solche Entscheidungen getroffen und wie die verschiedenen Kriterien gewichtet werden, denn Algorithmen fallen häufig unter das Geschäftsgeheimnis.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Algorithmen- und KI-basierte Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte überprüfbar machen, insbesondere im Hinblick auf mögliche unzulässige Diskriminierungen, Benachteiligungen und Betrügereien. Wir werden Mechanismen entwickeln, um bei bedenklichen Entwicklungen tätig werden zu können.“

    „Wir werden zeitnah eine Daten-Ethikkommission einsetzen, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlägt.“

    Was fordert der vzbv?

    Automatisierte Entscheidungen auf Basis von Algorithmen können Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben erleichtern. Sie können aber auch zu falschen Entscheidungen führen und Verbraucher diskriminieren. Darum müssen relevante algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse durch eine unabhängige, staatlich legitimierte Institution kontrolliert werden können.

    Die Datenethikkommission sollte auch Verbrauchervertreter umfassen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Datenethikkommission hat am 4. September 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Berufen wurden 16 Mitglieder aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Aufsicht und Wirtschaft. Die Kommission hat im Oktober 2019 Vorschläge zum Umgang mit algorithmenbasierten Systemen und Daten in einem Abschussbericht präsentiert. Die Vorschläge der Datenethikkommission sind aus Verbrauchersicht positiv ausgefallen und haben die Diskussionen über den Umgang mit algorithmischen Systemen intensiviert. Der vzbv hat im Oktober 2019 die Empfehlungen ausführlich bewertet und aufgezeigt, welche Aufgaben sich hieraus für die Bundesregierung und die EU-Kommission ergeben. Eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen würde die Risiken algorithmischer Systeme minimieren und gleichzeitig Verbraucherschutz, Rechtsstaatlichkeit und das soziale Zusammenleben fördern.

    Positiv war die zeitnahe Einberufung der Kommission und die Berufung der Verbraucherseite in Person von Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Eine Umsetzung der Vorschläge steht jedoch ganz am Anfang. Die Erforderlichkeit wird auch innerhalb der Bundesregierung unterschiedlich bewertet. Die Bundesregierung widmet sich dem Thema und auch den aufgeworfenen Handlungsempfehlungen an verschiedene Stellen, so beispielsweise im Weißbuch der EU-Kommission zu Künstlicher Intelligenz. Zusammen mit dem DIN entwickelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine „Normungsroadmap KI“. Diese soll jetzt umgesetzt werden. Insgesamt verläuft die Umsetzung des Koalitionsversprechens – mit Ausnahme des Einsetzens der Datenethikkommission – jedoch sehr schleppend.

    Begonnen
  4. Quelle: contrastwerkstatt - Fotolia.com

    Quelle: contrastwerkstatt - fotolia.com

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Qualität von Verbraucherbildung dauerhaft sichern

    Nur durch eine dauerhafte unabhängige Qualitätssicherung kann eine hohe Qualität der Verbraucherbildung als präventivem Verbraucherschutz gewährleistet werden.

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    Qualität von Verbraucherbildung dauerhaft sichern

    Nur durch eine dauerhafte unabhängige Qualitätssicherung kann eine hohe Qualität der Verbraucherbildung als präventivem Verbraucherschutz gewährleistet werden.

    Warum ist das wichtig?

    Verbraucherbildung ist eine wichtige Voraussetzung, um Informationen und Wissen rund um den Konsumalltag aufzunehmen und selbstbestimmte Konsumentscheidungen zu treffen. Bildungsangebote stärken Verbraucher für den Konsumalltag. Am besten fängt man damit bei Kindern und Jugendlichen an: Verbraucherbildung fördert Alltags- und Konsumkompetenzen und unterstützt, das Leben verantwortungsbewusst für sich und andere zu gestalten und sich im Konsumalltag zu orientieren. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und stärkt die Integration aller Bevölkerungsgruppen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die Verbraucherzentralen werden mit der Fortsetzung der Bereitstellung von Materialkompassen in den Bereichen Verbraucherschutz, Verbraucherbildung, digitale Kompetenzen und nachhaltiger Konsum für die Bildungscloud beauftragt.“

    Was fordert der vzbv?

    Der Materialkompass muss für alle Themenbereiche der Verbraucherbildung fortgeführt werden. Die aktuellen Entwicklungen bei freien Bildungsmaterialien zeigen, dass eine Institutionalisierung notwendig ist. Nur so kann hohe Qualität für präventiven Verbraucherschutz und eine Qualitätssicherung von Unterrichtsmaterialien transparent gewährleistet werden. Die bestehenden Erfahrungen des Materialkompasses gilt es in der Etablierung einer Strategie für Open Educational Resources zu integrieren.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der vzbv hat mit der Datenbank www.materialkompass.de die einzige unabhängige Bewertungsplattform für freie Unterrichtsmaterialien entwickelt. Der Materialkompass enthält Materialien zu vielfältigen Verbraucherthemen. Sämtliche verfügbaren Materialien werden von einem unabhängigen Expertenteam geprüft. Beurteilt werden die fachliche, die methodisch-didaktische und die gestalterische Qualität eines Materials.

    Mit den ab 2020 dauerhaft verankerten Personal- und Sachmitteln kann der Materialkompass reaktiviert und konzeptionell bearbeitet werden.

    Abgeschlossen
  5. Marktwächter Logo

    Quelle: Marktwächter

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Finanzierung der Marktwächter verstetigen

    Die Marktwächter-Projekte sind Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht. Sie sind das Frühwarnsystem der Verbraucherzentralen.

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    Finanzierung der Marktwächter verstetigen

    Die Marktwächter-Projekte sind Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht. Sie sind das Frühwarnsystem der Verbraucherzentralen.

    Warum ist das wichtig?

    Durch den Aufbau eines Frühwarnnetzwerkes und die kontinuierliche Auswertung von Verbraucherbeschwerden aus ganz Deutschland konnten etliche Verbraucherprobleme im Digitalen, im Finanz- und im Energiebereich aufgedeckt und abgestellt werden.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen die vorhandenen Marktwächter durch eine finanzielle Förderung verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen.“

    Was fordert der vzbv?

    Eine Verstetigung der Marktwächter Digitale Welt, Finanzmarkt und Energie ist aus Verbrauchersicht sehr zu begrüßen. Durch die Sicherstellung der weiteren Finanzierung kann die erfolgreiche Arbeit der Marktbeobachtung fortgeführt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die dauerhafte finanzielle Förderung der verbraucherorientierten Marktbeobachtung im vzbv konnte mit Beschluss des Bundeshaushalts 2020 gesichert werden.

    Abgeschlossen
  6. biolandwirtschaft_countrypixel_fotolia_89568896_m.jpg

    Quelle: countrypixel - fotolia.com

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt

    Tierwohl-Label einführen

    Ein staatliches Tierwohl-Label muss den Erwartungen der Verbraucher an mehr Tierwohl gerecht werden, damit Verbraucher unterscheiden können ob das Tier, dessen Fleisch sie essen gut gelebt hat.

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    Tierwohl-Label einführen

    Ein staatliches Tierwohl-Label muss den Erwartungen der Verbraucher an mehr Tierwohl gerecht werden, damit Verbraucher unterscheiden können ob das Tier, dessen Fleisch sie essen gut gelebt hat.

    Warum ist das wichtig?

    Viele  Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere. Dafür würden sie auch mehr Geld ausgeben. Doch bisher ist für Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf schwer auszumachen, ob Kuh, Schwein und Huhn vorher gut gelebt haben. Das soll ein staatliches TierwohlLabel ändern, das auf den ersten Blick erkennen lässt, aus welcher Tierhaltung ein Produkt stammt.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Der Mehraufwand soll honoriert werden.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv fordert eine verbindliche Kennzeichnung der Haltungsbedingungen für Fleisch. Eine solche Haltungskennzeichnung gibt es zum Beispiel bei Eiern. Sie ermöglicht es Verbrauchern, Eier aus verschiedenen Haltungsformen zu unterscheiden. Ein freiwilliges Tierwohllabel ist ein wichtiger erster Schritt, da damit verbindliche Kriterien für Haltungsformen über dem gesetzlichen Standard festgelegt werden und sich das Angebot von Fleisch aus höheren Haltungsstandards vergrößern kann. Die Stufen eines freiwilligen Labels müssen jedoch deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, nur dann ist solch eine Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Gewinn. Der Übergang von einem freiwilligen Tierwohlkennzeichen zu einer verbindlichen Haltungskennzeichnung muss zudem klar geregelt werden. Die Zulassung und Kontrolle eines solchen Labels darf nicht in den Händen der Wirtschaft, sondern muss bei einer unabhängigen Institution liegen.

    Daneben ist die Anhebung der gesetzlichen Tierhaltungsvorgaben und eine bessere Überwachung der Einhaltung entscheidend, um zu tatsächlich flächendeckend mehr Tierwohl zu kommen. Das Managementsystem der Tierhaltungsbetriebe muss auf nachweislich mehr Tierwohl im Stall ausgerichtet werden. Dafür ist die Einführung von Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren notwendig, an denen sich auch die behördliche Überwachung orientieren kann. Auch staatliche Fördergelder sollten an den Nachweis von messbar mehr Tiergesundheit gekoppelt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Bundesregierung hatte sich auf ein freiwilliges, staatliches Tierwohllabel geeinigt, das als Teil einer nationalen Nutztierstrategie eingeführt werden sollte. Das Gesetz und eine Verordnung mit Kriterien für Schweine lagen vor, Erweiterungen für andere Tierarten waren in der Erarbeitung. Das Gesetz ist dem Bundestag jedoch nicht zugeleitet worden. Die SPD-Fraktion im Bundestag hatte signalisiert, dass sie nicht zustimmen würde. Damit ist die Einführung eines freiwilligen Tierwohllabels in dieser Legislaturperiode gescheitert. Der vzbv bedauert dies, denn es hätte eine Verbesserung im Vergleich zu Haltungsform-Kennzeichnung des Handels dargestellt. Eingebettet ist die Diskussion um ein staatliches Tierwohllabel inzwischen in die größere Debatte um den grundlegenden Umbau der Nutztierhaltung und die Frage, wie dieser zu finanzieren ist.

    Das vom BMEL eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) hat im Februar 2020 Empfehlungen zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland vorgelegt. Ziel solle es sein, die Standards der Stufe 2 des Tierwohllabels bis 2040 zum gesetzlichen Standard zu machen. Begleitet werden solle die Anhebung der gesetzlichen Standards durch die Einführung des Tierwohllabels und staatliche Förderung für Tierhaltungsbetriebe. Im März 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Machbarkeitsstudie zur Steuerfinanzierung des Umbaus, ohne eine der aufgeführten Optionen wie beispielsweise eine Anhebung der Mehrwertsteuer für tierische Produkte oder eine Verbrauchssteuer auf tierische Produkte ausdrücklich zu unterstützen. Ein Zeitplan oder klare Zusagen des BMEL für die Anhebung der gesetzlichen Standards, die Einführung eines Finanzierungsinstrumentes oder die Einführung des Tierwohllabels liegen bislang nicht vor.  

    Begonnen
  7. Reformulierung von Lebensmitteln erarbeiten

    Quelle: pitrs – fotolia.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Reformulierung von Lebensmitteln erarbeiten

    Der vzbv setzt sich für weniger Zucker, Fett und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln ein und fordert eine Reduktionsstrategie mit verbindlichen Ziel- und Zeitvorgaben.

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    Reformulierung von Lebensmitteln erarbeiten

    Der vzbv setzt sich für weniger Zucker, Fett und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln ein und fordert eine Reduktionsstrategie mit verbindlichen Ziel- und Zeitvorgaben.

    Warum ist das wichtig?

    Immer mehr Kinder und Erwachsene in Deutschland sind übergewichtig. Dazu tragen auch zu süße, zu salzige und zu fettige Lebensmittel bei. Ob zuckerreiches Kindermüsli oder Pastasoßen mit zu viel Salz: Verarbeitete Lebensmittel enthalten oft mehr Zucker, Fett und Salz als es nötig und gesund ist. Das zu ändern, ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Übergewicht und ernährungsbedingte Erkrankungen. Deshalb braucht es dringend eine verbindliche Strategie, um Zucker, Fett und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln zu reduzieren.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Für die Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten werden wir 2018 gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept erarbeiten, und dies mit wissenschaftlich fundierten, verbindlichen Zielmarken und einem konkreten Zeitplan versehen. Gemeinsam mit dem Lebensmittelhandwerk werden wir die Möglichkeiten einer praktikablen Umsetzung in diesem Bereich gewährleisten. Wir werden dabei gerade die Belange handwerklicher Betriebe im Blick haben.“

    Was fordert der vzbv?

    Folgende Faktoren gehören aus Sicht des vzbv zu einer erfolgreichen Reduktionsstrategie:

    • Eine Reduktion von Zucker, Fett und Salz muss mit einer Reduktion des Energiegehalts einhergehen. Einen übermäßigen Einsatz von zum Beispiel Süßstoffen bei der Reduktion von Zucker sieht der vzbv kritisch.
    • Zucker, Fett und Salz sollten nicht durch Stoffe ersetzt werden, die gegebenenfalls andere gesundheitliche Risiken mit sich bringen können.
    • Um eine flächendeckende Verbesserung des Nährwertprofils von Lebensmitteln zu erreichen, müssen alle Lebensmittelhersteller an der Reduktionsstrategie teilnehmen. Es müssen verbindliche, mittel- bis langfristige produktgruppenspezifische Reduktionsziele sowie konkrete Zeitvorgaben vereinbart werden.
    • Transparenz und eine realistische Kommunikation über Reduktionsschritte und Produktveränderungen sind aus Sicht des vzbv nötig, um die Akzeptanz seitens der Verbraucher zu erhöhen. Es darf keine „Mogelpackungen“ geben.
    • Um den Reduktionsprozess transparent zu begleiten und Veränderungen innerhalb bestimmter Produktgruppen aufzeigen zu können, braucht es messbare Zwischenergebnisse und eine Vergleichbarkeit der Aktivitäten.
    • Der Fokus sollte zunächst auf Produktgruppen liegen, die häufig von verletzlichen Verbrauchergruppen wie Kindern und Jugendlichen konsumiert werden. Langfristig müssen jedoch alle Produktgruppen entsprechend reformuliert werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag bis Ende 2018 eine Strategie vorzulegen, ist erreicht worden. Die Strategie ist aus Sicht des vzbv jedoch nicht ambitioniert und transparent genug. Zudem sind die bisher vorliegenden Reduktions- und Zielvereinbarungen der Wirtschaft nicht ausreichend konkret. Der vzbv kritisiert die fehlende Verbindlichkeit für eine Teilnahme an der Reduktionsstrategie und beim Abschluss konkreter branchenbezogener Prozess- und Zielvereinbarungen. Zudem fehlt ein Verfahren, das regelt, was passiert, wenn Ziele verfehlt werden. 

    Im April 2020 und im April 2021 wurden Zwischenberichte zum Produktmonitoring veröffentlicht. Zwar sieht der vzbv Verringerungen von Zucker- und Energiegehalten bei bestimmten Produktgruppen. Jedoch zeigt sich vor allem bei Lebensmitteln mit Kinderoptik, dass diese trotz Zuckerreduktion immer noch höhere Zuckerwerte aufweisen als Lebensmittel ohne Kinderoptik.  

    Der vzbv fordert, dass an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing nur erlaubt sein darf, wenn es den Nährwertprofilen der Weltgesundheitsorganisation für an Kinder gerichtete Lebensmittel entspricht. 

    Verbrauchern wird nach wie vor nicht transparent und informativ dargestellt, wie sich die Maßnahmen der Reduktionsstrategie auf das konkrete Lebensmittel auswirken. Der vzbv fordert, dass zügig ein System etabliert wird, welches Transparenz im Rahmen der Reduktionsstrategie schafft.  

    Begonnen
  8. Nährwertkennzeichnung einfacher gestalten

    Quelle: dieswis33 – istock

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Nährwertkennzeichnung einfacher gestalten

    Verbraucher müssen einfach erkennen können, wie gesund ein Lebensmittel ist. Deswegen muss eine einfache Nährwertkennzeichnung eingeführt werden.

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    Nährwertkennzeichnung einfacher gestalten

    Verbraucher müssen einfach erkennen können, wie gesund ein Lebensmittel ist. Deswegen muss eine einfache Nährwertkennzeichnung eingeführt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Ampelfarben helfen Verbrauchern, die gesündere Alternative im Supermarkt zu wählen. Eine Ampelkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmitteln bietet Verbrauchern eine wichtige Hilfestellung bei ihrer Kaufentscheidung. Verbraucher wünschen sich leicht nachvollziehbare Nährwertangaben auf Lebensmitteln durch die Einteilung in „grün“, „gelb“ und „rot“.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern. Wir werden das Nährwertkennzeichnungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel weiterentwickeln, indem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird. Wir lehnen uns dabei an bereits bestehende Systeme an. Dazu werden wir Erkenntnisse aus dem Bericht der EU-Kommission zur Evaluierung bestehender freiwilliger Kennzeichnungssysteme und deren Wirkungen berücksichtigen. Wir werden darauf basierend ein Modell in Zusammenarbeit mit Lebensmittel- und Verbraucherverbänden unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen bis zum Sommer 2019 erarbeiten und unter Beachtung der EU-rechtlichen Situation einführen.“

    Was fordert der vzbv?

    Die Bundesregierung muss eine einheitliche verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von 100 Gramm oder 100 Millilitern auf der Vorderseite von Lebensmitteln einführen, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel.

    Erfahrungen mit freiwilligen farblichen Nährwertkennzeichnungen gibt es bereits in anderen europäischen Ländern: Frankreich nutzt das Nutriscore-Modell, das verschiedene Bestandteile wie Ballaststoffe oder Proteine verrechnet und das gesamte Lebensmittel anhand einer fünfstufigen Farbskala bewertet. Anders arbeitet die Nährwertampel in Großbritannien: Sie bewertet einzelne Nährwerte wie Zucker, Fett und Salz.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, bis zum Sommer 2019 ein Nährwertkennzeichnungssystem zu entwickeln und einzuführen, konnte zwar nicht erreicht werden, es wurde jedoch etwas verspätet im Jahr 2020 umgesetzt. Seit November 2020 empfiehlt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) offiziell den Unternehmen in Deutschland, den Nutri-Score zu verwenden.

    Eine Verbraucherbefragung des BMEL im Vorfeld der Entscheidung zu verschiedenen Nährwertkennzeichen ergab, dass die Mehrheit der Befragten sich für den Nutri-Score als das hilfreichste und am leichtesten verständliche Modell aussprach.

    Langfristig muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für den Nutri-Score als das EU-weit einheitliche, farbliche und verpflichtende Nährwertkennzeichnungssystem auf der Vorderseite von Produkten einsetzen. Der Nutri-Score ist aus Sicht des vzbv für ein europaweites Nährwertlogo am besten geeignet, da er schon von verschiedenen Mitgliedsländern eingeführt wurde oder diskutiert wird. 

    Abgeschlossen
  9. Quelle: putilov_denis - Fotolia.com

    Quelle: putilov_denis - Fotolia.com

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt

    Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung)

    Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern.

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    Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung)

    Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern.

    Warum ist das wichtig?

    Immer mehr Menschen nutzen Internetdienste wie Skype, WhatsApp oder Facebook für ihre Alltagskommunikation. Anders als die herkömmlichen Kommunikationskanäle wie Telefon und SMS werden Internetdienste von den bisherigen Telekommunikationsgesetzen häufig nicht erfasst. Das heißt: Vertrauliche Kommunikation und persönliche Daten sind rechtlich lückenhaft geschützt. Ändern soll das die neue E-Privacy-Verordnung der EU.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten.“

    Was fordert der vzbv?

    Aus Sicht des vzbv muss gewährleistet sein, dass der Schutz persönlicher Daten und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation im Vordergrund stehen und nicht verhandelbar sind. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die Verarbeitung von Kommunikationsdaten und Tracking ausschließlich auf Basis der Einwilligung des betroffenen Nutzers oder zu in der Verordnung festgelegten Zwecken erfolgen dürfen und eine zweckändernde Weiterverarbeitung von Kommunikationsdaten unterbunden wird

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Positiv ist, dass sich die Bundesregierung bei der Abstimmung zur Position des Rats der Europäischen Union zur ePrivacy-Verordnung enthalten hat, da diese Position aus Verbrauchersicht nicht akzeptabel ist und das derzeitige Datenschutzniveau absenken würde.

    Positiv ist außerdem, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der die derzeit geltende europäische Rechtslage der ePrivacy-Richtlinie, nach der eine Einwilligung für das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Verbraucher erforderlich ist, endlich in deutsches Recht umsetzen soll.

    Begonnen
  10. ttip-frachtschiff-fotolia_evrenkalinbacak-65063906.jpg

    Quelle: EvrenKalinbacak - Adobe Stock

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Verbraucherrechte in Handelsabkommen stärken

    Handelsabkommen können konkrete Vorteile bieten, wenn sie gut gemacht sind. Sie müssen jedoch auch rote Linien aus Verbrauchersicht beachten, etwa beim Vorsorgeprinzip.

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    Verbraucherrechte in Handelsabkommen stärken

    Handelsabkommen können konkrete Vorteile bieten, wenn sie gut gemacht sind. Sie müssen jedoch auch rote Linien aus Verbrauchersicht beachten, etwa beim Vorsorgeprinzip.

    Warum ist das wichtig?

    11 Prozent der in der EU gekauften Konsumgüter kommen aus dem nicht-europäischen Ausland. Verbraucher sind somit nahezu täglich in Kontakt mit internationalen Wertschöpfungsketten und nutzen diese auch aktiv, etwa im grenzüberschreitenden Onlinehandel. Darum sollten Handelsabkommen die Interessen von Verbrauchern anerkennen und sie deutlich schützen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir sind fest davon überzeugt, dass neben den Verhandlungen auf multilateraler Ebene bilateralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Gestaltung der Globalisierung zukommt. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten.“

    Was fordert der vzbv?

    Ein gelungenes Handelsabkommen ist aus Sicht des vzbv dadurch gekennzeichnet, dass Verbraucherinteressen als integraler Bestandteil anerkannt werden. Verbraucherpolitische Regulierung im Rahmen demokratischer, parlamentarischer Prozesse muss uneingeschränkt weiterentwickelt werden können. Verbraucher müssen stärker vom Freihandel profitieren. Verbraucherschutz muss als eigenständiges Kapitel zum Standard werden. Dies stärkt auch das Vertrauen von Verbrauchern in den globalen Markt und internationale Wertschöpfungsketten.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten zeigen weiterhin, dass die Stärkung des multilateralen Handelsregimes unabdingbar ist. Das kürzlich mit den USA abgeschlossene Abkommen über die Reduktion einzelner Zolllinien kann nicht überdecken, dass derzeit noch fundamentale Konflikte bestehen, die durch hohe Strafzölle auch auf dem Rücken von Verbrauchern ausgetragen werden. 

    Der vzbv begrüßt allerdings ausdrücklich den hohen Stellenwert, den der Verbraucherschutz in den laufenden Verhandlungen der EU über die künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich einnimmt. Die Textvorschläge der EU-Kommission für ein künftiges Abkommen mit dem UK beinhalten eine Reihe von Verbesserungen für und Schutzmaßnahmen von Verbrauchern. Darunter fallen vor allem ein deutlicher Schutz des EU-Vorsorgeprinzips sowie konkrete Vorhaben, Verbraucher im Onlinehandel künftig besser zu schützen. Entsprechende Vorschläge sollten in Zukunft auf alle neu zu verhandelnden Abkommen angewandt werden. Im Hinblick auf den digitalen Handel und Datentransfers muss die EU-Position zum Schutz personenbezogener Daten weiter aufrechterhalten werden. Darüber hinaus unterstützt der vzbv, dass Vereinbarungen zur regulatorischen Kooperation auf freiwilliger Basis in gesonderten Abkommen und nicht als Teil der Freihandelsabkommen verhandelt werden.

    Begonnen
  11. Private Haushalte bei der Energiewende entlasten

    Quelle: lopolo – 123rf.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Private Haushalte bei der Energiewende entlasten

    Der vzbv fordert, dass private Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. Die Kosten der Energiewende müssen gerechter verteilt werden.

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    Private Haushalte bei der Energiewende entlasten

    Der vzbv fordert, dass private Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. Die Kosten der Energiewende müssen gerechter verteilt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sind für die Energiewende. Diese Zustimmung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Privathaushalte zahlen einen wachsenden Teil der Kosten für die Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig werden immer mehr Unternehmen entlastet. Das ist unfair. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt gibt heute pro Jahr mehr als das Doppelte für Strom aus als zur Jahrtausendwende.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze unternehmen.“

    „Wir werden mit einer Reform der Netzentgelte die Kosten verursachergerecht und unter angemessener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit verteilen und bei Stromverbrauchern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität ermöglichen.“

    „Wir werden im Rahmen des gesetzlichen Monitorings die Bezahlbarkeit von Energie und die Versorgungssicherheit regelmäßig bewerten.“

    Was fordert der vzbv?

    Allein ein Monitoring der Bezahlbarkeit von Energie in den nächsten vier Jahren reicht nicht aus. Die kommende Regierung muss Sofortmaßnahmen zur Entlastung der privaten Haushalte etwa beim Strompreis einleiten. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Reduzierung und zur Abschaffung der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage und den Netzentgelten ergriffen werden. Dazu gehören auch die Senkung der Stromsteuer und eine Steuerfinanzierung von Industrieausnahmen. Die Netzausbaukosten und der Netzbedarf müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur geringfügigen Senkung der EEG-Umlage umgesetzt, gleichzeitig aber eine CO2-Bepreisung auf Kraft- und Heizstoffe eingeführt. Weitere Mittel wurden im Konjunkturpaket 2020 bereitgestellt. Der Anstieg des Strompreises wurde jedoch nicht gestoppt.

    Maßnahmen zur Reduzierung und Abschaffung der Industrieausnahmen beim Strompreis und der Stromsteuer wurden bisher nicht eingeleitet oder umgesetzt. 

    Die Netzausbaukosten sollen begrenzt werden. Eine Netzentgeltreform für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Elektromobile und Wärmepumpen wird diskutiert, es ist aber noch offen, inwieweit diese verbraucherfreundlich ausfallen wird.

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  12. wohnen-gebaeudesanierung-fotolia-juergen_faelchle.jpg

    Quelle: Fotolia.com - Juergen Faelchle

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Energieeffizienzstrategie verbindlich verankern

    Eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine gesteigerte Energieeffizienz sind notwendige Bedingungen dafür, dass die Energiewende gelingt und die globalen Klimaziele erreicht werden.

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    Energieeffizienzstrategie verbindlich verankern

    Eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine gesteigerte Energieeffizienz sind notwendige Bedingungen dafür, dass die Energiewende gelingt und die globalen Klimaziele erreicht werden.

    Warum ist das wichtig?

    Energieeffizienz ist eine Grundvoraussetzung für einen kostengünstigen Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung von mehr Strom in den Sektoren Wärme und Verkehr. Mehr Energieeffizienz sorgt zudem für einen besseren Schutz von Gesundheit und Natur, die Sicherung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Wohlstand und Lebensqualität.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir werden unter breiter Beteiligung eine ambitionierte und sektorübergreifende Energieeffizienzstrategie des Bundes erarbeiten und darin das Leitprinzip „Efficiency First“ verankern mit dem Ziel, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken. Den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) werden wir basierend auf den Ergebnissen des Grünbuchs Energieeffizienz weiterentwickeln und schnellstmöglich umsetzen. Bestehende Programme zur Förderung der Energieeffizienz wollen wir evaluieren und bei Bedarf nutzergerecht optimieren. Wir wollen die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau stabilisieren.“

    Was fordert der vzbv?

    Um das Ziel, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken, zu erreichen, müssen rechtlich verbindliche Maßnahmen festgelegt werden.

    • Effizienz- und Einsparmaßnahmen müssen in den Mittelpunkt der deutschen Energiepolitik gerückt werden, um den notwendigen Beitrag zu einer naturverträglichen Energiewende leisten zu können.
    • Wir fordern ein Energieeffizienzgesetz, das eine sinnvoll abgestimmte Gesamtstrategie und eine verlässliche Förderung festschreibt. Nur so kann Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure geschaffen werden.
    • Energieeffizienzmaßnahmen müssen in allen Sektoren und mit höchstem Qualitätsanspruch durchgeführt werden. Um das dafür notwendige Fachkräfteangebot zu sichern, braucht es eine breite Qualifizierungsoffensive.
    • Außerdem gilt es, die Energiewende sozialverträglich zu gestalten. Energieeffizienz kann dazu beitragen, die Energierechnungen der Verbraucher zu senken und damit die Haushalte zu entlasten. Dafür müssen die erforderlichen Investitionen fair verteilt und insbesondere Verbraucher mit geringem Einkommen mit sinnvollen Energiesparprogrammen unterstützt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Bundesregierung hat 2019 eine Energieeffizienzstrategie mit einem Effizienzziel von 32,5 Prozent bis 2030 vorgelegt. Das Ziel und die Maßnahmen sind allerdings rechtlich nicht verbindlich, wodurch nicht sichergestellt ist, dass die Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. 

    Die Bundesregierung hat die finanziellen Mittel für den Austausch von alten Öl- und Gasheizungen erhöht. Die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung wurde eingeführt, reicht aber im Umfang nicht aus. Ambitioniertere Effizienzstandards wurden nicht umgesetzt.

    Abgeschlossen

Der vzbv fragt…

Bundesministerinnen und -minister stehen dem Verbraucherzentrale Bundesverband Rede und Antwort zu ihrem Einkaufsverhalten und ihren Plänen für einen besseren Verbraucherschutz.

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#vzbvfragt: Christine Lambrecht

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht.

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#vzbvfragt: Svenja Schulze

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Umwelt und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze.

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#vzbvfragt: Dorothee Bär

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär.

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#vzbvfragt: Julia Klöckner

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner.

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#vzbvfragt: Hubertus Heil

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.