Tierwohl-Label einführen

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Ein staatliches Tierwohl-Label muss den Erwartungen der Verbraucher an mehr Tierwohl gerecht werden, damit Verbraucher unterscheiden können ob das Tier, dessen Fleisch sie essen gut gelebt hat.

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen

Viele  Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere. Dafür würden sie auch mehr Geld ausgeben. Doch bisher ist für Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf schwer auszumachen, ob Kuh, Schwein und Huhn vorher gut gelebt haben. Das soll ein staatliches TierwohlLabel ändern, das auf den ersten Blick erkennen lässt, aus welcher Tierhaltung ein Produkt stammt.

„Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Der Mehraufwand soll honoriert werden.“

Der vzbv fordert eine verbindliche Kennzeichnung der Haltungsbedingungen für Fleisch. Eine solche Haltungskennzeichnung gibt es zum Beispiel bei Eiern. Sie ermöglicht es Verbrauchern, Eier aus verschiedenen Haltungsformen zu unterscheiden. Ein freiwilliges Tierwohllabel ist ein wichtiger erster Schritt, da damit verbindliche Kriterien für Haltungsformen über dem gesetzlichen Standard festgelegt werden und sich das Angebot von Fleisch aus höheren Haltungsstandards vergrößern kann. Die Stufen eines freiwilligen Labels müssen jedoch deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, nur dann ist solch eine Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Gewinn. Der Übergang von einem freiwilligen Tierwohlkennzeichen zu einer verbindlichen Haltungskennzeichnung muss zudem klar geregelt werden. Die Zulassung und Kontrolle eines solchen Labels darf nicht in den Händen der Wirtschaft, sondern muss bei einer unabhängigen Institution liegen.

Daneben ist die Anhebung der gesetzlichen Tierhaltungsvorgaben und eine bessere Überwachung der Einhaltung entscheidend, um zu tatsächlich flächendeckend mehr Tierwohl zu kommen. Das Managementsystem der Tierhaltungsbetriebe muss auf nachweislich mehr Tierwohl im Stall ausgerichtet werden. Dafür ist die Einführung von Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren notwendig, an denen sich auch die behördliche Überwachung orientieren kann. Auch staatliche Fördergelder sollten an den Nachweis von messbar mehr Tiergesundheit gekoppelt werden.

Die Bundesregierung hatte sich auf ein freiwilliges, staatliches Tierwohllabel geeinigt, das als Teil einer nationalen Nutztierstrategie eingeführt werden sollte. Das Gesetz und eine Verordnung mit Kriterien für Schweine lagen vor, Erweiterungen für andere Tierarten waren in der Erarbeitung. Das Gesetz ist dem Bundestag jedoch nicht zugeleitet worden. Die SPD-Fraktion im Bundestag hatte signalisiert, dass sie nicht zustimmen würde. Damit ist die Einführung eines freiwilligen Tierwohllabels in dieser Legislaturperiode gescheitert. Der vzbv bedauert dies, denn es hätte eine Verbesserung im Vergleich zu Haltungsform-Kennzeichnung des Handels dargestellt. Eingebettet ist die Diskussion um ein staatliches Tierwohllabel inzwischen in die größere Debatte um den grundlegenden Umbau der Nutztierhaltung und die Frage, wie dieser zu finanzieren ist.

Das vom BMEL eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) hat im Februar 2020 Empfehlungen zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland vorgelegt. Ziel solle es sein, die Standards der Stufe 2 des Tierwohllabels bis 2040 zum gesetzlichen Standard zu machen. Begleitet werden solle die Anhebung der gesetzlichen Standards durch die Einführung des Tierwohllabels und staatliche Förderung für Tierhaltungsbetriebe. Im März 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Machbarkeitsstudie zur Steuerfinanzierung des Umbaus, ohne eine der aufgeführten Optionen wie beispielsweise eine Anhebung der Mehrwertsteuer für tierische Produkte oder eine Verbrauchssteuer auf tierische Produkte ausdrücklich zu unterstützen. Ein Zeitplan oder klare Zusagen des BMEL für die Anhebung der gesetzlichen Standards, die Einführung eines Finanzierungsinstrumentes oder die Einführung des Tierwohllabels liegen bislang nicht vor.  

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#vzbvfragt: Julia Klöckner

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner.

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Für mehr Tierwohl und einen transparenten Markt | Stellungnahme des vzbv | Juli 2018

Für mehr Tierwohl und einen transparenten Markt | Stellungnahme des vzbv | Juli 2018

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