Datum: 06.07.2017

Keine Einigung über Etiketten von „Wasser mit Geschmack“

vzbv und Getränkehersteller beenden Dialog zur Kennzeichnung von Near-Water-Getränken

Aromatisiertes Wasser ohne Fruchbestandteile sollte nicht mit Früchten beworben werden

Quelle: Olena Zaskochenko - 123rf.com

  • Getränkehersteller und vzbv haben ihren Dialog zur Kennzeichnung von aromatisiertem Wasser ohne Einigung beendet.
  • Hersteller wollen weiter stilisierte Früchte auf Getränken abbilden, die keine Fruchtbestandteile enthalten.
  • Der vzbv wird den Markt weiterhin beobachten, um zu sehen, wie Getränkewirtschaft die aktuellen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs umsetzt.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden weiterhin Bilder von Himbeeren, Zitronen oder Kirschen auf Flaschen mit aromatisiertem Wasser finden – auch wenn keine Fruchtbestandteile enthalten sind.

Der Grund: Die Hersteller von Near-Water-Getränken waren im Dialog mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht bereit, über die bestehenden Leitsätze zur Kennzeichnung von Erfrischungsgetränken hinauszugehen. Die Wirtschaftsvereinigung alkoholfreier Getränke (wafg), der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) und der vzbv haben ihren Dialog im Rahmen des Projekts Lebensmittelklarheit daher ohne Einigung beendet.

„Near-Water-Getränke, also Wasser mit Geschmack, müssen für Verbraucher auf den ersten Blick als solche erkennbar sein. Es sollten keine Fruchtgehalte suggeriert werden, wenn keine Fruchtbestandteile enthalten sind“, sagt Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit beim vzbv.

vzbv und Getränkehersteller hatten 2014 einen Dialog zur Kennzeichnung von Near-Water-Getränken begonnen. Seit Januar 2015 hat das Deutsche Lebensmittelbuch (DLMB) überarbeitete Leitsätze zur Kennzeichnung von Erfrischungsgetränken veröffentlicht.

Forderungen über das Lebensmittelbuch hinaus

Über diese Mindestvorgaben des DLMB hinaus fordert der vzbv:

  • Bilder von Früchten dürfen nicht nur ein Geschmackshinweis sein. Verbraucher erwarten mehrheitlich Früchte im Produkt, wenn sie auf der Verpackung abgebildet sind.
  • Wenn der Geschmack eines Getränks allein aus dem Zusatz von Aroma entsteht, sollen Hersteller dies auf dem Etikett durch den Hinweis „Geschmack durch Aroma“ kenntlich machen.
  • Der Hinweis gehört deutlich lesbar auf die Vorderseite der Verpackung in die Nähe des Produktnamens und der Marke.

„Die Hersteller von Erfrischungsgetränken wollen diese Schritte gegenwärtig nicht gehen. Das ist bedauerlich“, sagt Stephanie Wetzel. Das Projekt Lebensmittelklarheit werde den Markt weiterhin beobachten, wie die Hersteller die Vorgaben laut den Leitsätzen umsetzen.

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