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Quelle: Jan Zappner - vzbv

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Politikcheck

Bewertung der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet regelmäßig die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht: Welche verbraucherpolitischen Vorhaben hat die Regierung begonnen, welche abgeschlossen? Und wie viele Kernforderungen des vzbv wurden umgesetzt?

Bewertungszeit: 1 Jahr zur Wahl

Status der Umsetzung von Regierungsvorhaben

Wählen Sie den Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode, für welchen der Stand des Verfahrens und die Bewertung angezeigt werden.
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Pressefoto 8: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Ramona Pop
Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Konkrete Lösungen für die Alltagsprobleme von Verbraucher:innen schaffen Vertrauen. Dem sollte die Bundesregierung in den verbleibenden Monaten Rechnung tragen.

Der Ampel-Koalition bleibt nur noch ein knappes Jahr bis zur Wahl. Diese Zeit sollte sie nutzen und noch offene verbraucherpolitische Vorhaben umsetzen. Von der Energiewende bis zu untergeschobenen Verträgen gibt es viele Baustellen. Verbraucherpolitische Regierungserfolge wie das Deutschlandticket dürfen nicht verwässert werden.

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Noch nicht bewertbar
Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
  1. biolandwirtschaft_countrypixel_fotolia_89568896_m.jpg

    Quelle: countrypixel - fotolia.com

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

    Tierhaltung umbauen und Tierwohl verbindlich kennzeichnen

    Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben und die Kontrolle verbessert werden.

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    Tierhaltung umbauen und Tierwohl verbindlich kennzeichnen

    Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben und die Kontrolle verbessert werden.

    Warum ist das wichtig?

    • Verbraucher:innen wünschen sich verlässliche Informationen über das Tierwohl sowie höhere Tierhaltungsstandards.
    • Wenn insgesamt weniger Tiere nach deutlich höheren Standards gehalten werden und der Fleischkonsum auf Seiten der Verbraucher:innen weiter zurückgeht, hätte dies zahlreiche positive Effekte auf den Tier-, Umwelt- und Klimaschutz und die Gesundheit der Verbraucher:innen. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    • „Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards.“
    • „Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (…)“
    • „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten. Die Investitionsförderung wird künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Verbindliche Einführung einer Tierwohlkennzeichnung bis Ende 2022. Diese darf nicht 1:1 der Haltungsformkennzeichnung des Handels entsprechen, sondern muss um Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren und Kriterien für alle Lebensphasen des Tiers ergänzt werden.
    • Nachweisliche Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in allen Lebensphasen durch gesetzliche Vorgaben
    • Fahrplan für den Umbau der Tierhaltung mit klaren Vorgaben zum Zeitplan und zur Finanzierung
    • Die Investitionsförderung darf ausschließlich für höhere Haltungsstufen gewährt werden. Die laufende Förderung muss dem Umbau dienen und darf nicht auf Dauer gezahlt werden. Sie muss an ein über Tierwohlindikatoren nachgewiesenes hohes Tierwohlniveau im Betrieb gekoppelt werden. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Das Tierhaltungskennzeichengesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Die praktische Umsetzung des Gesetzes ist jedoch noch nicht in allen Bundesländern sichergestellt. 
    • Das Tierhaltungskennzeichengesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen. Es soll auf weitere Lebensphasen und die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hat dazu bislang aber keine konkreteren Pläne vorgelegt. 
    • Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung für eine bessere Tierhaltung. Jedoch ist fraglich, ob das Kennzeichensystem von Verbraucher:innen verstanden wird. Die Einführung des Kennzeichens sollte daher mit einer staatlichen Informationskampagne begleitet werden, die erklärt, was Verbraucher:innen von welcher Stufe erwarten können. 
    • Das Tierhaltungskennzeichen lehnt sich stark an die Haltungsformkennzeichnung des Handels an und schafft für die Überwachung nur wenige zu kontrollierende Kriterien. Aus Sicht des vzbv wird diese Herangehensweise keine positive Dynamik hin zu mehr Tierwohl in den Betrieben erzeugen. Daher braucht es zusätzliche Maßnahmen wie die Anhebung gesetzlicher Standards und eine bessere Kontrolle. Welche Maßnahmen die Bundesregierung aber ergreifen will, um gesetzliche Standards und Kontrolle tatsächlich grundlegend und für alle Tiere und Betriebe zu verbessern, ist noch unklar. Der Bundesregierung fehlt ein Gesamtkonzept, wie beispielsweise die gesetzlichen Mindeststandards angehoben und der Umbau der Tierhaltung finanziert werden können. 
    • Der vzbv fordert, dass nicht nur Daten am toten Tier, also im Schlachthof, sondern auch am lebenden Tier in den Betrieben erhoben werden. Ziel muss die Entwicklung eines umfassenden Tiergesundheits- und Tierwohlmonitorings sein, das zur Überwachung genutzt werden kann und Vorbedingung für die Gewährung von Fördermitteln ist. Nur Betriebe, die ein messbar hohes Tierwohl nachweisen können, sollten über eine laufende Betriebsförderung unterstützt werden. Zwar hat die Bundesregierung ein Projekt zum Tierwohlmonitoring aufgesetzt. Die Vorschläge wurden jedoch nicht aufgegriffen.
    Begonnen
  2. Mädchen mit Einkaufswagen im Supermarkt

    Quelle: Syda Productions - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

    An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren

    Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen.

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    An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren

    Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen.

    Warum ist das wichtig?

    Knapp 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig. Viele Lebensmittel, die so gestaltet und beworben werden, um Kinder anzusprechen, enthalten viel Zucker, Fett oder Salz. Schon die Jüngsten werden an den süßen Geschmack gewöhnt. Folgen wie Fehlernährung, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten belasten nicht nur den Einzelnen, sondern auch das Gesundheitssystem. Statt freiwilliger Selbstverpflichtungen braucht es eine gesetzliche Regelung, die die Bewerbung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel für Kinder einschränkt.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Die Bundesregierung muss bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für Lebensmittel einführen, die sich optisch (z. B. durch Aufmachung und Verpackung) an unter 14-Jährige richtet. Sie sollten künftig den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen müssen.
    • Zwischen 6 und 23 Uhr sollten im Fernsehen, Radio und online nur noch ausgewogene Lebensmittel beworben werden dürfen, die den Nährwertkriterien der WHO entsprechen. Dies sollte ebenfalls für Außenwerbung im Radius von 100 Metern von Kindergärten, Schulen, öffentlichen Spielplätzen und Kinder-Freizeiteinrichtungen gelten. Influencermarkting für ungesunde Produkte sollte ganz untersagt werden.
    • Die Einhaltung muss von staatlichen Institutionen kontrolliert werden. Eine Ombudsstelle für die Meldung möglicher Verstöße muss geschaffen werden. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    • Am 27. Februar 2023 hat das BMEL Eckpunkte für ein Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Diese öffentlichen Vorschläge begrüßt der vzbv. Sie nehmen viele der Vorschläge des vzbv auf, wie ein solches Vorhaben ausgestaltet werden kann. 
    • Allerdings liegen mehr als anderthalb Jahre nach der Veröffentlichung weder ein konkreter Zeitplan noch ein offizieller Referentenentwurf vor, aus dem hervorgeht, wie die Bundesregierung eine Regelung umsetzen und ausgestalten möchte. Stattdessen wurden die einst sehr guten Vorschläge auf Druck der Lebensmittel- und Werbewirtschaft und der FDP-Bundestagsfraktion aufgeweicht. 
    • In den ursprünglichen Vorschlägen soll es beispielsweise zwischen 6 und 23 Uhr keine Werbung im Fernsehen für Lebensmittel mit zu hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalten mehr geben. Influencermarketing und an Kinder gerichtetes Sponsoring soll eingeschränkt werden. Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern zu Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen soll nicht mehr zulässig sein. Die Beurteilung zu hoher Salz-, Zucker- oder Fettgehalte orientiert sich an den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation. 
    • Aus Sicht des vzbv verwässern die angedeuteten Kompromisslinien der Bundesregierung die einst ambitionierten Eckpunkte. Wichtig ist, dass der Prozess zügig vorangeht und ein umfangreicher Referentenentwurf vorgelegt wird und in die Abstimmung geht. 
    • Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Ländern verzögern die längst überfällige Regelung für geeignete Werbebeschranken unnötig. Weitere Verzögerungen sind nicht angebracht. • Die Bundesregierung muss sich zügig einigen, mit den Ländern abstimmen und eine wirksame, bundesweite Regelung auf den Weg bringen.
    • Die Bundesregierung muss sich zügig einigen, mit den Ländern abstimmen und eine wirksame, bundesweite Regelung auf den Weg bringen. 
    Begonnen
  3. leerer Plenarsaal des Bundestags

    Quelle: Mirko - AdobeStock

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat)

    Lobbytransparenz stärken

    Durch eine Nachbesserung des Lobbyregisters und die Einführung des legislativen Fußabdrucks muss die transparente Interessenvertretung gestärkt werden.

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    Lobbytransparenz stärken

    Durch eine Nachbesserung des Lobbyregisters und die Einführung des legislativen Fußabdrucks muss die transparente Interessenvertretung gestärkt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Verantwortungsvolle und transparente Interessenvertretung ist eine Leitschnur für den vzbv und stärkt das Vertrauen der Bürger:innen in politische Entscheidungsprozesse. Der vzbv ist daher neben dem Verband der Chemischen Industrie (VCI), Transparency Deutschland, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Die Familienunternehmer und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) Mitglied in der „Allianz für Lobbytransparenz“, um sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz stark zu machen. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit. Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“

    Was fordert der vzbv?

    • Zur Stärkung der transparenten Interessenvertretung in Deutschland ist erforderlich: eine Nachbesserung des Lobbyregisters, vor allem eine Reduzierung der Ausnahmen der registrierenden Lobbyakteure sowie die Einführung eines legislativen bzw. exekutiven Fußabdrucks bei Gesetzesentwürfen des Bundestags und der Bundesregierung. Denn das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess basiert auf glaubwürdigen, transparenten und gleichen Regeln für alle.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Am 1. März 2024 ist die Reform des Lobbyregisters in Kraft getreten. Positiv ist vor allem, dass der Geltungsbereich auf die Referatsebene ausgeweitet wurde, so dass alle entscheidenden Ebenen nun im Lobbyregister erfasst sind. Bedauerlicherweise bleiben jedoch Ausnahmen für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen bestehen. Zudem wurde keine praktikable Regelung zur Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen beschlossen, dem sogenannten exekutiven Fußabdruck. Damit liegen weitreichende Dokumentationspflichten auf Seiten der Interessenvertretungen statt beim Gesetzgeber.

    Abgeschlossen
  4. Mann repariert Waschmaschine

    Quelle: Friends Stock - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)

    Produkte länger nutzbar machen

    Mit einer an die Lebensdauer gekoppelten, verlängerten Gewährleistungsdauer sowie einem Recht auf Reparatur müssen Produkte länger nutzbar werden.

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    Produkte länger nutzbar machen

    Mit einer an die Lebensdauer gekoppelten, verlängerten Gewährleistungsdauer sowie einem Recht auf Reparatur müssen Produkte länger nutzbar werden.

    Warum ist das wichtig?

    • Verbraucher:innen wollen mehrheitlich ihre Geräte lieber reparieren als neu kaufen. Reparatur verlängert die Lebensdauer, das ist gut für Umwelt und Klima und schont den Geldbeutel der Verbraucher:innen. Einer Ressourcenkrise kann durch eine längere Haltbarkeit von Produkten entgegengewirkt werden.
    • Die zweijährige Gewährleistungsfrist trägt aktuell nicht dazu bei, dass langlebige Produkte gefördert werden, da diese Frist unabhängig von der erwarteten oder angepriesenen Lebensdauer des gekauften Produkts gilt. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur). Wir stellen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicher. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir prüfen Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit solcher Geräte über die Nutzungszeit hinaus. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Das „Recht auf Reparatur“ muss in erster Linie über das EU-Ökodesign umgesetzt werden, indem die entsprechenden Vorgaben für Produkte gemacht werden.
    • Gleichzeitig muss die Reparatur auf nationaler Ebene durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen und einen bundesweiten Reparaturbonus gestärkt werden.
    • Ein Reparaturindex muss europaweit oder auf nationaler Ebene Verbraucher:innen informieren, wie leicht und wie günstig ein Gerät zu reparieren ist.
    • Der vzbv fordert zudem eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte, die sich an der Lebensdauer der Produkte orientiert. Die Lebensdauer muss gut sichtbar auf dem Produkt oder bei den Produktbeschreibungen angebracht werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das „Recht auf Reparatur“ wurde von Beginn an als eine Priorität von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke genannt. Ein Aktionsplan „Reparieren statt Wegwerfen“ wurde angekündigt, aber nicht umgesetzt. Stattdessen wurde ein Reparaturgesetz angekündigt, dass wiederum auf sich warten lässt. Eine finanzielle Förderung für Verbraucher:innen in Form eines Reparaturbonus ist in dieser Legislaturperiode nicht geplant.

    Nicht begonnen
  5. Mann in Bus schaut lächelnd auf sein Handy

    Quelle: dusanpetkovic1 - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

    Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überall und immer erreichbar machen

    Mit dem „Anschluss Mobilität“ werden verbindliche Erreichbarkeits- und Qualitätsstandards im ÖPNV sichergestellt, die ein Leben ohne eigenes Auto erleichtern.

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    Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überall und immer erreichbar machen

    Mit dem „Anschluss Mobilität“ werden verbindliche Erreichbarkeits- und Qualitätsstandards im ÖPNV sichergestellt, die ein Leben ohne eigenes Auto erleichtern.

    Warum ist das wichtig?

    • Damit Verbraucher:innen ohne eigenes Auto mobil sein können, ist es entscheidend, wie gut sie vom Wohnort aus wichtige Orte erreichen können. Ohne ein attraktives und verlässliches Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln droht die Abkopplung ganzer Regionen oder bestimmter Bevölkerungsgruppen.
    • Durch eine verbesserte Qualität und stärkere Bedarfsorientierung muss der ÖPNV zu einem attraktiven Verkehrsmittel werden. Eine hohe Qualität und einfache Nutzbarkeit öffentlicher Mobilitätsangebote sind elementar, um deren Nachfrage zu steigern.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    • „Gemeinsam werden wir Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume definieren.“
    • „Die Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches Mobilitätsangebot als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr wollen wir im Jahr 2022 zwischen Bund, Ländern und Kommunen definieren.“

    Was fordert der vzbv?

    • Alle Haushalte in Deutschland müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder innovativen Mobilitätsangeboten wichtige Bedarfseinrichtungen erreichen sowie ihre Mobilität mit wenigen Klicks organisieren können. Die Schaffung eines „Anschluss Mobilität“ ist notwendig, der verbindliche Angebots- und Qualitätsziele festlegt. Damit sollen alle Verbraucher:innen – unabhängig vom Wohnort – auch ohne eigenes Autos ihre täglichen Mobilitätsbedürfnisse erfüllen können.
    • Um das Angebot und die Qualität öffentlicher Verkehrsmittel stärker an den Bedürfnissen der Verbraucher:innen auszurichten, braucht es ein unabhängiges, institutionelles Qualitätsmonitoring, das Zufriedenheit, Hindernisse und Wünsche von Nutzer:innen sowie Noch-Nicht-Nutzerinnen systematisch erhebt.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Im Rahmen des Ausbau- und Modernisierungspaktes ÖPNV haben sich Bund und Ländern darauf verständigt, Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume zu definieren. Ein Gutachten zur Entwicklung von Kriterien für Mindeststandards für Qualität und Erreichbarkeit sowie einer möglichen rechtlichen Verankerung bundesweiter Standards läuft zwar. Es ist jedoch offen, ob und wann mit finalen Ergebnissen zu rechnen ist.

    Begonnen
  6. Frau navigiert auf Touchscreen ihres Autos

    Quelle: foxyburrow - AdobeStock

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

    Faire Regeln für Mobilitätsdaten

    Ein freier und fairer Austausch von Mobilitätsdaten bietet unter strikter Beachtung des Datenschutzes große Vorteile für Verbraucher:innen in der digitalisierten Mobilität.

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    Faire Regeln für Mobilitätsdaten

    Ein freier und fairer Austausch von Mobilitätsdaten bietet unter strikter Beachtung des Datenschutzes große Vorteile für Verbraucher:innen in der digitalisierten Mobilität.

    Warum ist das wichtig?

    • Der faire Zugang zu Fahrzeug- und Mobilitätsdaten ist entscheidend, um Verbraucher:innen Mobilitätsmehrwerte bieten sowie durch effiziente Verkehrssteuerung dem Klimaschutz dienen zu können.
    • Verbraucherfreundliche Regelungen zur Nutzung von Daten stärken das Vertrauen in die datengetriebene Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    • „Wir schaffen ein Mobilitätsdatengesetz und stellen freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicher.“
    • „Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt. Im Gesetz zum autonomen Fahren werden wir die Regelungen verbessern, Haftungsfragen klären und die Datenhoheit der Nutzer sicherstellen.“

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert ein sektorales Datengesetz im Bereich der Mobilität (Mobilitätsdatengesetz), das allgemeingültige Regeln zur Datensicherheit, zur Datennutzung, den Zugang zu Mobilitätsdaten, deren Verwendungsmodalitäten, Anonymisierung und die Kontrolle über personenbezogene Daten regelt.
    • Für einen fairen Zugang zu Fahrzeugdaten soll ein wettbewerbsneutrales Treuhänder-Modell festgelegt werden, das die Zugriffsbedürfnisse der Nutzer:innen sowie privater Anbieter und staatlicher Organe angemessen berücksichtigt.
    • Verbraucher:innen müssen ihre Datenhoheit informiert und selbstbestimmt ausüben können. Dazu gehört, dass sie Datenverarbeitung und -weiterleitung im Zweifel abschalten können. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Nach einem Eckpunktepapier im Juli 2023 hat das BMDV im Mai 2024 einen Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz vorgelegt. Einige Vorgaben werden vom vzbv begrüßt, wie die verpflichtende und unentgeltliche Bereitstellung von Mobilitätsdaten durch die Anbieter, die Vorgaben zur Datennutzung und die technisch koordinierenden und kommunikativen Aufgaben des Bundeskoordinators. Jedoch kritisiert der vzbv, dass wichtige Punkte nicht im Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Dazu zählen die Berücksichtigung von Fahrzeugdaten, klare Anforderungen an die Anonymisierung, die auch Schutz vor De-Anonymisierung bietet. Außerdem fehlen Anreize, künftig weitere wichtige Mobilitätsdaten zu erheben. Insgesamt betrachtet schafft der Referentenentwurf mehrere Verbesserungen, kann jedoch in dieser Form nicht als ganzheitliches Mobilitätsdatengesetz angesehen werden.

    Kabinettsentwurf
    Begonnen
  7. lachende Gruppe klatscht ein

    Quelle: Friends Stock - AdobeStock

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMJ (Bundesministerium der Justiz)

    EU-Verbandsklage anwendungsfreundlich und finanzierbar umsetzen

    Die EU-Verbandsklage muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden, um für schnelle und einfache Entschädigung bei Massenschäden zu sorgen.

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    EU-Verbandsklage anwendungsfreundlich und finanzierbar umsetzen

    Die EU-Verbandsklage muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden, um für schnelle und einfache Entschädigung bei Massenschäden zu sorgen.

    Warum ist das wichtig?

    Massenschäden betreffen tausende Verbraucher:innen und belasten die Gerichte enorm. Deshalb ist es wichtig, zahlreiche parallele Gerichtsverfahren zu bündeln. Mit der Musterfeststellungsklage ist das bisher nur eingeschränkt möglich: Das Verfahren ist umständlich und endet mit einem Feststellungsurteil, wenn kein Vergleich zustande kommt. Eine konkrete Entschädigung müssen die Betroffenen dann noch einmal individuell durchsetzen. Die neue EU-Verbandsklage bietet nun die Chance auf ein Gerichtsverfahren mit direkter Entschädigung für viele Betroffene.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Die EU-Verbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Einführung einer mandatslosen, praktikablen und finanzierbaren Verbandsklage auf Unterlassung, Feststellung und/oder Leistung für Verbraucher:innen unter Reform des Instruments der Musterfeststellungsklage
    • Ausweitung des Anwendungsbereichs, abhängig von der Betroffenheit von Verbraucher:innen (wie bei der Musterfeststellungsklage)
    • Eröffnung einer breiten Klagebefugnis unter Beibehaltung der unwiderleglichen Vermutung der Klagebefugnis von Verbraucherzentralen im Inland
    • Flexible Kombination von Unterlassungs-, Feststellungs- und Abhilfeanträgen in einer Klage 
    • Automatische Verjährungshemmung für alle Betroffenen bereits mit Klageerhebung unabhängig von einer späteren Registeranmeldung
    • Möglichkeit der späten Anmeldung im Klageregister nach einem Urteil oder Vergleich in einer zweiten Auszahlungsphase (nur bei Abhilfeklage)
    • Gerichtliche Pauschalierungs- und Schätzungsmöglichkeiten
    • Beibehaltung der Streitwertdeckelung für Verbandsklagen und ausreichende Finanzierung einschließlich eines zweckgebundenen Sondervermögens

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen und das Gesetz in Kraft getreten. Die Kernforderungen des vzbv wurden zu einem großen Teil umgesetzt: Die Klage ist weitgehend mandatslos bis nach Schluss der mündlichen Verhandlung, finanzierbar durch eine angemessen niedrige Streitwertdeckelung und niederschwellig mit Blick auf die Anforderungen an das Verbraucherquorum. Die Musterfeststellungsklage wurde ebenfalls anwendungsfreundlich reformiert. Die fehlende automatische Verjährungshemmung wird teilweise durch das späte Opt-in kompensiert. Es fehlt eine weitgehende Pauschalierungs- und Schätzungsbefugnis des Gerichts.

    Abgeschlossen
  8. Frau telefoniert und blickt auf Dokument

    Quelle: fizkes - AdobeStock

    1 von 5 Sternen.
    Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
    BMJ (Bundesministerium der Justiz)

    Allgemeine Bestätigungslösung einführen

    Verbraucher:innen müssen branchenunabhängig vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Es muss gelten: Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts zahlen.

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    Allgemeine Bestätigungslösung einführen

    Verbraucher:innen müssen branchenunabhängig vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Es muss gelten: Wer nach dem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts zahlen.

    Warum ist das wichtig?

    Nur bei telefonisch vermittelten Gewinnspielen sowie Energielieferungs- und Telekommunikationsverträgen müssen Verbraucher:innen den Vertrag in Textform – zum Beispiel per E-Mail – bestätigen, damit dieser in Kraft tritt. Das Phänomen der Telefonwerbung mit unerwünschten Vertragsabschlüssen tritt aber auch in anderen Branchen auf. Eine branchenübergreifende allgemeine Bestätigungslösung kann hier Abhilfe schaffen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge führen wir ein.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Der vzbv fordert die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für alle telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnisse.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Eine umfassende Lösung muss zeitnah umgesetzt werden, denn Verbraucher:innen werden nach wie vor Verträge untergeschoben. Die Marktbeobachtung des vzbv hat 2023 mehr als 11.000 Beschwerden zu „telefonisch untergeschobenen Verträgen“ registriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme repräsentieren, da sich nicht alle Betroffenen an eine Verbraucherzentrale wenden. Das vereinbarte Vorhaben darf nicht weiter aufgeschoben werden und muss alle Branchen abdecken. Ein Gesetzentwurf liegt bisher nicht vor.

    Nicht begonnen
  9. Quelle: contrastwerkstatt - Fotolia.com

    Quelle: contrastwerkstatt - fotolia.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
    BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)

    Verbraucherbildung bundesweit stärken

    Verbraucherbildung macht Kinder und Jugendliche fit für den Alltag. Sie muss fester und verbindlicher Bestandteil der Schulbildung werden.

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    Verbraucherbildung bundesweit stärken

    Verbraucherbildung macht Kinder und Jugendliche fit für den Alltag. Sie muss fester und verbindlicher Bestandteil der Schulbildung werden.

    Warum ist das wichtig?

    Verbraucherbildung befähigt Kinder und Jugendliche, sich gesund zu ernähren, finanzielle Risiken zu vermeiden und sich im digitalen Raum sicher zu bewegen. Sie zeigt die soziale und ökologische Dimension von Handel und Konsum auf und trägt entscheidend zu einer nachhaltigen Gesellschaftstransformation bei. Die Vermittlung dieser Alltagskompetenzen muss verbindlich und strukturiert in den Lernraum Schule integriert werden. Dafür ist ein Ausbau der bestehenden Angebote verbunden mit einer bundesweit systematischen Stärkung notwendig. 

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir gewährleisten hohe Verbraucherschutzstandards. Dazu gehören eine umfassende Verbraucherbildung, mehrsprachige Aufklärung und der situationsgerechte Zugang zu Informationen.“ 

    Was fordert der vzbv?

    • Eine umfassende Verbraucherbildung muss dauerhafte Angebote machen können: Das projektfinanzierte Netzwerk und die Auszeichnung Verbraucherschule müssen in den Regelbetrieb des vzbv aufgenommen werden.
    • Eine bundesweite Zukunftsplattform Verbraucherbildung unter dem Dach des vzbv, die in allen Bundesländern und für alle Schulformen konkrete Verbraucherbildungsangebote vor Ort bereitstellt, ermöglicht eine umfassende Verbraucherbildung. Diese gilt es aufzubauen.
    • Das Kooperationsgebot im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern muss durch eine verbindliche und strukturierte Zusammenarbeit mit Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ergänzt werden.
    • Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung muss verbraucherbezogene Themen und die Einflussnahme der Wirtschaft auf den Lernort Schule aufgreifen. 

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der Koalitionsvertrag benennt einen gestiegenen Bedarf nach Verbraucherbildung und erklärt eine umfassende Verbraucherbildung zum Ziel. Um dies zu erreichen und den Bedarf zu decken, braucht es dauerhafte, praktisch ausgerichtete Angebote, die Kompetenzen für den Verbraucheralltag vermitteln. Eine dauerhafte Stärkung der Verbraucherbildung über solche Angebote ist bislang nicht zu erkennen. 

    Der vzbv hat ein solches Angebot mit dem Netzwerk und der Auszeichnung Verbraucherschule etabliert. Die Finanzierung ist jedoch nach wie vor nicht langfristig gesichert. Um die Angebote weiterentwickelt in ein umfassendes Netzwerk Verbraucherbildung fließen zu lassen, müssen sie permanent im Portfolio des vzbv verankert werden. Andernfalls können Schulen und Lehrkräfte – und damit auch Schüler:innen – künftig nicht mehr auf die umfassende Unterstützung bei der Vermittlung von Verbraucherbildung zählen.

    Zwar hat sich auf Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und der Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2024 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung gebildet. Dies begrüßt der vzbv ausdrücklich und bringt sich aktiv ein. Doch kann dieses Gremium mit einem Fokus auf Vernetzung und Weiterentwicklung von Strukturen nur eine Ergänzung zu praktischen Unterstützungsangeboten sein.

    Außerdem muss die nationale Finanzbildungsstrategie der Bundesregierung im Sinne einer umfassenden Verbraucherbildung insbesondere vulnerable Zielgruppen in den Blick nehmen und einen Schwerpunkt auf finanzielle Grundbildung legen. Die Finanzierung von Angeboten, die auf die Ziele der Strategie einzahlen und bereits in bewährten Strukturen arbeiten, muss sichergestellt sein. Es sollten keine Doppelstrukturen etabliert werden.

    Begonnen