Tierhaltung umbauen und Tierwohl verbindlich kennzeichnen

BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

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Ein verbindliches Tierwohllabel muss über die Haltungsformkennzeichnung des Handels hinausgehen. Tierschutzstandards müssen angehoben werden. 

  • Verbraucher:innen wünschen sich verlässliche Informationen über das Tierwohl sowie höhere Tierhaltungsstandards.
  • Wenn insgesamt weniger Tiere nach deutlich höheren Standards gehalten werden und der Fleischkonsum auf Seiten der Verbraucher:innen weiter zurückgeht, hätte dies zahlreiche positive Effekte auf den Tier-, Umwelt- und Klimaschutz und die Gesundheit der Verbraucher:innen. 
  • „Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards.“
  • „Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (…)“
  • „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten. Die Investitionsförderung wird künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt.“ 
  • Verbindliche Einführung einer Tierwohlkennzeichnung bis Ende 2022. Diese darf nicht 1:1 der Haltungsformkennzeichnung des Handels entsprechen, sondern muss um Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren und Kriterien für alle Lebensphasen des Tiers ergänzt werden.
  • Nachweisliche Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in allen Lebensphasen durch gesetzliche Vorgaben
  • Fahrplan für den Umbau der Tierhaltung mit klaren Vorgaben zum Zeitplan und zur Finanzierung
  • Die Investitionsförderung darf ausschließlich für höhere Haltungsstufen gewährt werden. Die laufende Förderung muss dem Umbau dienen und darf nicht auf Dauer gezahlt werden. Sie muss an ein über Tierwohlindikatoren nachgewiesenes hohes Tierwohlniveau im Betrieb gekoppelt werden. 

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