Vor der Sommerpause hat die Bundesregierung den Beginn der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung von August 2025 auf März 2026 verschoben. Gleichzeitig haben die Fraktionen von Union und SPD im Deutschen Bundestag gefordert, die Kennzeichnung, die derzeit nur für unverarbeitetes Schweinefleisch gilt, auszuweiten. Damit diese Ausweitung bis März 2026 gelingt, muss der politische Prozess zeitnah auf den Weg gebracht werden. Jochen Geilenkirchen, Leiter des Teams Lebensmittel im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:
„Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie Tiere gehalten wurden – unabhängig von Tierart, Verkaufsort oder Produktform. Die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung muss deshalb auf weitere Tierarten wie Rind und Geflügel, verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden. Neben der Stallhaltung sollte die Kennzeichnung künftig auch die Bedingungen bei Schlachtung und Transport abbilden.
Es muss einen klaren Mehrwert bringen, dass die verpflichtende Kennzeichnung auf das kommende Jahr verschoben wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten echte Fortschritte. Die Kennzeichnung muss ab März 2026 über das bisher Geplante hinausgehen. Erste Erweiterungen – etwa auf die Außer-Haus-Verpflegung – sind kurzfristig umsetzbar. Nächste Schritte, wie die Ausweitung auf andere Tierarten und weitere Stufen des Lebenszyklus, müssen bis März 2026 schon im Gesetz angelegt und mit einem klaren Zeitplan versehen sein. Die Bundesregierung muss nun zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen.
Der Gesetzentwurf sollte das Downgrading – also die Möglichkeit, Fleisch in einer niedrigeren Haltungsstufe zu verkaufen – weiterhin begrenzen und von einem staatlichen Monitoring- und Kontrollsystem für Tiergesundheit und Tierschutz begleitet werden. Nur so wird die Kennzeichnung zum Hebel für bessere Haltungsbedingungen.“