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Datum: 16.05.2024

Zu viel versprochen: Gericht untersagt unlautere Werbung für Haarmittel

vzbv klagt erfolgreich gegen Werbeaussagen der Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH.

  • Werbung versprach 11 Prozent mehr Haare innerhalb von 16 Wochen
  • Einnahme der Kapseln sollte gesundes Haarwachstum fördern
  • LG Bamberg verbietet die Werbesprüche wegen Irreführung und unzulässiger Gesundheitswerbung
Mann mit lichtem Haar betrachtet seinen Kopf im Spiegel

Quelle: 123rf / akz

„11% mehr Haare in nur 16 Wochen“ durch Bio-H-Tin-Kapseln. Das versprach die Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH in einer Zeitschriftenannonce. Das Landgericht Bamberg hat dem Unternehmen jetzt diese Aussage verboten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Werbung als irreführend kritisiert.

Das Pharmaunternehmen hatte mit einer Anzeige in einer Frauenzeitschrift für sein Produnkt „Bio-H-Tin“ geworben. „Damit dünner werdendes und kraftloses Haar nicht zur Sorge wird: Bio-H-Tin unterstützt die Grundversorgung der Haarwurzel und somit das gesunde Haarwachstum von innen heraus.“ Das vermeintliche Ergebnis: „11 Prozent mehr Haare in nur 16 Wochen.“

Werbung verstieß gegen EU-Verordnung

Das Gericht schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass beide Passagen der streitgegenständlihen Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstoßen. Demnach dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind. Damit sollen Verbraucher:innen vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden.

Die strittige Werbung enthalte nicht nur rein kosmetische, sondern gesundheitsbezogene Aussagen, so das Gericht. Sie seien allesamt so zu verstehen, dass die Einnahme des Produkts die Struktur der Haare durch Einwirkung auf deren Wurzeln verbessere und es im Ergebnis zu einer Steigerung des Haarwuchses und daher der Haarmenge und -fülle komme. Damit werde ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr der Kapseln und einem gesunden Haarwachstum behauptet.

Für diese Behauptungen fehle die erforderliche Zulassung. Anerkannt sei lediglich, dass die Inhaltsstoffe Biotin, Zink und Selen einen Beitrag „zur Erhaltung normaler Haare“ leisten. Es sei aber keine Rede davon, dass sie das gesunde Haarwachstum von innen heraus beeinflussen. Erst recht fehle es an einer Grundlage für die Angabe einer konkreten Wachstumsrate von 11 Prozent binnen 16 Wochen.

Irreführung über schnelles Haarwachstum

Nach Auffassung des Gerichts war die Werbung zudem irreführend. Sie  vermittle den Eindruck, das Haarvolumen werde allein durch die Einnahme der Kapseln innerhalb kürzester Zeit erheblich zunehmen. Tatsächlich sei das nicht gewährleistet.

Urteil des LG Bamberg vom 15.03.2024, Az. 13 O 431/23 UKlaG –

Datum der Urteilsverkündung: 15.03.2024
Aktenzeichen: 13 O 431/23 UKlaG
Gericht: Landgericht Bamberg

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Urteil des LG Bamberg vom 15.03.2024, Az. 13 O 431/23 UKlaG - rechtskräftig

Urteil des LG Bamberg vom 15.03.2024, Az. 13 O 431/23 UKlaG - rechtskräftig

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