Datum: 28.04.2003

Sittenwidrige Täuschung bei ständigem Werben mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des LG Frankfurt vom 28.04.2003 (3-7 O 47/02), rechtskräftig

Link zum Urteil auf money-advice.net

Das ständige Werben in herausgegebenen Mitteilungen erzeugt ein positiv falsches Bild des gesamten Unternehmens und unterscheidet sich dadurch von den bisherigen Urteilen zum Schadensersatz bei Aktienkäufen aufgrund falscher Ad-hoc-Mitteilungen. In diesem Fall wird durch die Vielzahl an falschen Mitteilungen ein Unternehmen fingiert, welches in dieser Form nicht existiert und nicht nur über Einzeltatsachen täuscht. Damit begründet das LG Frankfurt den Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Täuschung zugunsten der Anleger.

Hinweis

Viele Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems, das dezentral gepflegt werden kann und individuelle Auftritte sowie die Einbindung in fremde Websites ermöglicht, liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 28.04.2003

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: