Datum: 23.07.2014

Heimbetreiber darf keinen unbegrenzten Schuldbeitritt verlangen

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

OLG Zweibrücken vom 23.07.2014 (1 U 143/13)
Der Betreiber eines Seniorenheims darf nicht den Anschein erwecken, der Abschuss eines Heimvertrags sei davon abhängig, dass ein Dritter die Haftung für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag übernimmt. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Die Vertragsformulare des Heimbetreibers für eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege enthielten eine Anlage für den Schuldbeitritt eines Dritten. Darin sollte zum Beispiel ein Angehöriger erklären, dass er für alle Zahlungen und sonstige Verbindlichkeiten aus dem Vertrag eintritt. Das Formular wurde interessierten Verbrauchern zusammen mit dem Heimvertrag und weiteren Anlagen ausgehändigt.

Dadurch erwecke der Betreiber den falschen Eindruck, als müsse der Verbraucher die Beitrittserklärung beschaffen, um einen Pflegeplatz zu bekommen, monierten die Richter. Nach der gesetzlichen Regelung dürfe ein Heimbetreiber vom Verbraucher höchstens eine Sicherheit von zwei Monatsentgelten verlangen. Das Formular mit dem Schuldbeitritt sah dagegen eine unbegrenzte Haftung vor.

Datum der Urteilsverkündung: 23.07.2014

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Azurit, OLG Zweibrücken vom 23.07.2014

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