Wir streiten für Chancengleichheit zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Verbraucherrechte müssen an neue Entwicklungen angepasst werden, etwa an den zunehmenden internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr und die Digitalisierung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen gute Möglichkeiten haben, diese Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen, beispielsweise bei der Wahrnehmung von Gewährleistungs- oder Informationsrechten.
Urteil des LG Osnabrück vom 27.03.2001 (14 O 12/01); bestätigt durch Urteil des OLG Oldenburg vom 17.10.2002 (1 U 49/01)
Irreführende Werbung für stille Gesellschaftsbeteiligung