Wir streiten für Chancengleichheit zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Verbraucherrechte müssen an neue Entwicklungen angepasst werden, etwa an den zunehmenden internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr und die Digitalisierung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen gute Möglichkeiten haben, diese Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen, beispielsweise bei der Wahrnehmung von Gewährleistungs- oder Informationsrechten.
Klagestattgebendes Urteil des LG Duisburg vom 08.08.2001(21 0 32/01)
Beworbene Ware war bereits am ersten Verkaufstag nicht vorrätig, der Verbraucher erwartet aber eine angemessene Bevorratung für mindestens 3 Tage.