Die Übertragungsnetzbetreiber planen zurzeit den Bedarf des Stromnetzausbaus bis 2035 beziehungsweise 2040. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Stellungnahme zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2035 (2021) eingereicht.
Mit ihrer im Januar 2021 vorgelegten Datenstrategie möchte die Bundesregierung die innovative und verantwortungsvolle Datenbereitstellung und Datennutzung signifikant erhöhen. Der vzbv begrüßt diese Initiative sowie die grundsätzliche Ausrichtung der Datenstrategie.
Professionelle Leihservices im Bereich Mobilität sind bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt: Angebote für Bikesharing kennen 79 Prozent, für Carsharing 87 Prozent und für privates Autoleihen über Internetplattformen 88 Prozent der Befragten. Genutzt werden diese Mobilitätsangebote nach wie vor vergleichsweise selten.
Das Landgericht Berlin hat der COM Office GmbH untersagt, die Internetadresse Standesamt24.de für ihr kostenpflichtiges Online-Angebot zur Beschaffung von Dokumenten und Urkunden bei den Standesämtern zu verwenden. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands in wesentlichen Punkten statt.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft tragen nicht dazu bei, Kinder wirksam vor dem Marketing für unausgewogene Lebensmittel zu schützen. Das ist das Fazit des vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beauftragten Berichts „Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung“.
Bunte Bildchen, Comics oder Sammelfguren: Viele Lebensmittel richten sich mit ihrer Aufmachung gezielt an Kinder. Zugesetzte Vitamine und Werbeslogans erwecken bei Eltern den Eindruck, die Lebensmittel seien speziell auf Ernährungsbedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Dabei sind sie oft zu süß, zu salzig oder zu fettig.
Der vzbv hat in einer Stellungnahme zum Digital Services Act (DSA) den Entwurf der EU-Kommission grundsätzlich als positiv gewertet. Es fehlt aus Sicht des vzbv jedoch eine stärkere Differenzierung zwischen Interaktionsplattformen und Transaktionsplattformen.
Mit dem Vorschlag zum Digital Markets Act (DMA) will die Europäische Kommission großen digitalen Plattformen Verhaltensvorgaben in Bezug auf ihre Geschäftspraktiken auferlegen. Der vzbv begrüßt, dass der DMA gegen unfaire Bedingungen vorgehen möchte, die Verbraucher und Unternehmen in diesen Märkten oft alternativlos akzeptieren müssen.