- Der neue Kodex für den EU-Telekommunikationsmarkt soll Investitionsanreize schaffen und den Ausbau von Breitbandnetzen fördern
- EU-weit sollen Verbraucherrechte zum großen Teil vereinheitlicht werden
- vzbv begrüßt grundsätzlich die Überarbeitung des Rechtsrahmens, fordert aber den unbedingten Schutz der Verbraucherrechte und des Wettbewerbs
Im September 2016 hat die Europäische Kommission in einem umfassenden Maßnahmenpaket ihre Vorschläge für die Überarbeitung des europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens vorgestellt. Der Richtlinienvorschlag ist Teil der Kommissionsstrategie für einen digitalen Binnenmarkt. Dieser soll die Anwendung des europäischen Rechts durch die nationalen Regulierungsbehörden stärker vereinheitlichen und Investitionen in Telekommunikationsnetze anregen. Ziel ist es, den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität voranzutreiben.
Inhaltliche Schwerpunkte des Richtlinienvorschlags sind unter anderem die Förderung des Breitbandausbaus, die weitere Vereinheitlichung der Regulierungspraxis, insbesondere im Bereich der Frequenzordnung sowie die Angleichung der regulierungsrechtlichen Pflichten von Anbietern für Telekommunikationsdienste und von Anbietern digitaler Plattformen (Over-the-Top-Anbieter - OTT). Darüber hinaus sollen die Verbraucherrechte partiell vollharmonisiert und das Universaldiensteregime modernisiert werden. Universaldienste gewährleisten die Aufrechterhaltung der flächendeckenden, erschwinglichen Grundversorgung im Telekommunikationsbereich.
vzbv begrüßt den Kodex, sieht aber noch Anpassungsbedarf
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den von der EU-Kommission unternommenen Versuch, die für den Telekommunikationsmarkt wesentlichen Richtlinien in einem Kodex zusammenzufassen und damit die Rechtssystematik zu vereinfachen. Allerdings ergeben sich durch die Überarbeitung einige Änderungen des derzeit bestehenden Regulierungs- und Rechtsrahmens, die den Wettbewerb nachhaltig schädigen sowie Verbraucherrechte auf lange Sicht abschwächen können.
Daher fordert der vzbv in einer ersten Stellungnahme aus Verbrauchersicht Anpassungen des Richtlinienvorschlags. Die Stellungnahme mit allen Positionen und Forderungen finden Sie unten zum Download.