
Quelle: Kzenon - fotolia.com
- Zweites Bevölkerungsschutzgesetz: vzbv begrüßt weitere Maßnahmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie.
- Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Massentests sollten aus Steuermitteln finanziert werden. Gesetzlich Krankenversicherte würden sonst einseitig belastet.
- vzbv fordert größere Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie wird auch künftig hohe Kosten für Wirtschaft, Gesellschaft und jeden Einzelnen nach sich ziehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, die Lasten gerecht zu verteilen. Deshalb sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben, insbesondere die vorgesehenen umfangreichen Testungen, aus Steuermitteln finanziert werden. Außerdem benötige die häusliche Pflege dringend stärkere Unterstützung. Die in dem vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehen Regelungen reichen aus Sicht des vzbv nicht aus. Der Bundestag berät heute in erster Lesung das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Der vzbv begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur weiteren Eindämmung der Pandemie ausdrücklich: Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Ausweitung der Tests sind wesentliche Bausteine zum verbesserten Schutz der Bevölkerung. Zentral sind flächendeckende Tests gerade mit Blick auf besonders verletzliche Verbraucherinnen und Verbraucher – etwa pflegebedürftige Menschen.
Massentests mit Steuermitteln finanzieren
„Dass die ergriffenen Maßnahmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie nun schnell ergänzt und weiterentwickelt werden, ist zweifellos richtig“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Wir müssen aber genau hinschauen, wo die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung enden, um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht einseitig zu belasten.“ Bereits jetzt sei absehbar, dass die Versicherten in den kommenden Jahren mit erheblich steigenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung rechnen müssen. „Die vorgesehenen umfangreichen Tests sollten aus Steuermitteln finanziert werden“, so Müller weiter.
Häusliche Pflege und pflegende Angehörige besser unterstützen
Positiv bewertet der vzbv darüber hinaus, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weitere Maßnahmen zum besseren Schutz und zur Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen getroffen werden sollen. Aus Verbrauchersicht gehen diese Regelungen allerdings nicht weit genug. Es gebe weiterhin gravierende Versorgungsengpässe in der ambulanten Pflege.
Der vzbv fordert zum einen, dass Menschen aller Pflegegrade den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro auch anderweitig verwenden dürfen. Bislang ist dies nur mit Pflegegrad 1 möglich.
Zudem gibt es aus Sicht des vzbv Entlastungsbedarf in der Tagespflege: Weil Einrichtungen größtenteils geschlossen sind, können Pflegebedürftige ihren Anspruch auf Tagespflege nicht wahrnehmen. Damit fällt auch eine wichtige Unterstützungsleistung für pflegende Angehörige weg. In der häuslichen Pflege können bereits jetzt Pflegesachleistungen in Geldleistungen umgewidmet werden, um zum Beispiel nachbarschaftliche Hilfe in die Versorgung zu integrieren. Für die Tagespflege braucht es dringend eine ähnliche Lösung. Fehlende professionelle Angebote werden jetzt umso mehr von pflegenden Angehörigen aufgefangen, die dringend eine Unterstützung benötigen – auch finanziell – um Beruf und Pflege zu vereinbaren.
Aufruf: Erfahrungen in der Corona-Krise melden
Um Betrug, Abzocke und Missbrauch von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Corona-Krise weiter zu verfolgen, benötigen die Verbraucherschützer die Hinweise und Beschwerden von Betroffenen. Diese können ihre Erfahrungen direkt online unter https://marktwaechter.de/corona melden.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.