Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat hat in der Sitzung vom 29. Mai 2017 über die neue Kfz-Typgenehmigungsverordnung entschieden. Diese legt fest, nach welchen Kriterien Autos zugelassen werden und wie die Einhaltung der offiziellen Angaben überwacht wird. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bewertet den Beschluss kritisch:
„Die Bundesregierung stellt sich gegen wirksame Strafzahlungen von Unternehmen und gegen ein transparenteres Beauftragungs- und Bezahlungssystem zwischen Herstellern und technischen Diensten. Mit ihrer Blockadehaltung trägt sie nicht dazu bei, einen weiteren Autoskandal zu verhindern. Verbraucher in Europa müssen sich immer auf die Richtigkeit der Angaben zu ihren Autos verlassen können.“